INITIATIVE FÜR MEHR DIREKTE DEMOKRATIE

BÜRGERBRIEF10
BÜRGERBRIEF 9 BÜRGERBRIEF 8
BÜRGERBRIEF 7
BÜRGERBRIEF 6
BÜRGERBRIEF 5
BÜRGERBRIEF 4
BÜRGERBRIEF 3
BÜRGERBRIEF 2
BÜRGERBRIEF 1

 

WER WIR SIND:

ZIELE:

Der Trend hin zu mehr direkter Demokratie lässt sich nicht mehr aufhalten. Mehr denn je ist heute Politik von Bürgern für Bürger gefragt. Demokratie heißt sich informieren, mitdenken und mitentscheiden -- statt nur zuschauen und sich resigniert zurückziehen.

  • Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild für Österreich : Initiativen setzen, Fehlentwicklungen stoppen.
  • Über wichtige Themen unabhängige Information bereitstellen , die unsere Politiker und die großen Medien unter den Tisch kehren.
  • Mit anderen Menschen in Austausch treten , denen bürgernahe Politik ein Anliegen ist.

Im Jahr 2002 hat sich eine Bürgergruppe zusammengeschlossen, mit dem Ziel sich für mehr Mitsprachemöglichkeiten bei politischen Entscheidungen einzusetzen (Modell Schweiz).

Initiative für mehr direkte Demokratie
Postfach 21
1108 Wien
Email: vb@direktedemokratie.at

www.direktedemokratie.at

Spendenkonto

Unsere Arbeit wird ausschließlich aus Spenden finanziert. Die Bürgerinitiative freut sich über jede Spende. Die Bankverbindung:
Spendenkonto:
Initiative für mehr direkte Demokratie

Erste Bank
Konto 04665066
BLZ 20111

Von der Webseite der Initiative für mehr direkte Demokratie:
WAS SAGEN DIE GEGNER DER DIREKTEN DEMOKRATIE?

Die meisten Menschen wollen mehr politisch Mitsprache. Doch, wie in allen Belangen, gibt es auch scharfe Gegner der direkten Demokratie -- besonders unter den Berufspolitikern. Was behaupten sie?

1. Bürger besitzen genau so viel Sachverstand wie Politiker

Das Argument: Die Bürger sind zu dumm, um komplizierte Entscheidungen zu treffen.

Es ist völlig absurd, dass Politiker mehr Sachverstand besitzen sollen als normale Bürger. Im Gegenteil : Berufspolitiker reden zwar über alles, selten sind sie aber selbst Spezialisten. In den meisten Fällen haben sie zu einem Gesetz, das sie machen, gerade die Informationen, die ihnen die (Partei-)Experten in den Ausschüssen vorschlagen. Bei jedem Volksbegehren müssen sich diejenigen, die es einleiten, über die Auswirkungen der von ihnen vorgeschlagenen Änderungen außerordentlich kundig machen und einen möglichst breiten öffentlichen Informations- und Diskussionsprozess darüber einleiten. Da ein Abstimmungsverfahren eine gewisse Zeit (1-2,5 Jahre) dauert und die öffentliche Diskussion nicht wie bei Wahlkämpfen über nichts sagende Parolen, sondern über Inhalte geführt wird, können sich auch alle Wahlberechtigten, die zur Abstimmung gehen, hohe Sachkenntnisse aneignen.

2. Volksbegehren, die zu einer bindenden Abstimmung führen, sind das beste Mittel gegen populistischen Missbrauch.

Das Argument: Direkte Demokratie -- ein Mittel für rechte Volksverhetzer und Populisten

Immer wieder hört man die Befürchtung, direkte Demokratie sei ein Mittel für Volksverhetzter und Populisten. Schon Hitler habe seine verbrecherischen Beschlüsse wie etwa den Einmarsch in Österreich (1938) durch Volksabstimmungen legitimieren lassen. Erstens gibt es in keiner Diktatur Abstimmungen auf Wunsch der Bürger (auch in der NS-Zeit ausgeschlossen). Wenn autoritäre Politiker im Nachhinein bereits gefällte Beschlüsse vom Volk absegnen lassen und dabei manipulieren und Druck ausüben, dann ist das eine diktatorische Pervertierung und hat mit echter Volksgesetzgebung nichts zu tun.

3. Direkte Demokratie soll die repräsentative Demokratie nicht ersetzen, sondern ergänzen und verbessern

Das Argument: Direkte Demokratie zerstört unser System, die repräsentative Demokratie.

Niemand, der sich für mehr direkte Demokratie einsetzt, will die repräsentative Demokratie beschädigen oder durch direkte Demokratie ersetzen. Direktdemokratische Elemente sollen das repräsentative System nur ergänzen. Die Gesetzgebung durch das Parlament bleibt die Regel. Doch wird auch diese durch die Möglichkeit direktdemokratischer Entscheidungen positiv beeinflusst: Wenn das Volk Entscheidungen jederzeit an sich ziehen und selbst treffen kann, werden auch parlamentarische Entscheidungen inhaltlich sehr viel stärker an den Mehrheitswillen der Wähler zurückgebunden.

4. Der Ausbau der direkten Demokratie führt nicht zur Einführung der Todesstrafe

Das Argument: Der Ausbau der direkten Demokratie führt zur Einführung der Todesstrafe.

Das Totschlägerargument Nr. 1 gegen die direkte Demokratie! Es ist vielfach belegt, dass diese Gefahr in der Wirklichkeit nicht besteht. Im folgenden nur einige Erwägungen dazu:

  • Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahr 1948, die die Ächtung der Todesstrafe enthält, steht in Österreich im Verfassungsrang. Das heißt, falls jemand die Todesstrafe in Österreich per Volksabstimmung tatsächlich einführen wollte, müsste er zuvor, ebenfalls per Volksentscheid, einen Ausstieg Österreichs aus der Bindung an die Menschenrechtskonvention zustande bringen: Die Hürden sind praktisch unüberwindbar.
  • Alle verfügbaren internationalen Erfahrungen sprechen gegen eine Wiedereinführung der Todesstrafe per Volksentscheid: In keinem amerikanischen Staat, in dem die Todesstrafe vor Einführung der Volksgesetzgebung bereits abgeschafft war, wurde sie über einen Volksentscheid wieder eingeführt. In der Schweiz wurde die Todesstrafe ohne Widerstand des Volks abgeschafft und mittels Volksgesetzgebung auch nicht wieder eingeführt.
  • Keinesfalls verwechseln darf man Volksgesetzgebungsverfahren mit Umfragen in der Bevölkerung, die etwa nach besonders grausamen Verbrechen in der Bevölkerung durchgeführt werden und bei denen es oft zu emotionalen Schnellschüssen kommt.

5. Volksabstimmungen auch über Budget- und Steuerfragen!

Das Argument: Volksabstimmungen ja -- aber nicht über Budget- und Steuerfragen.

Manchmal trifft man auf Menschen, die sich nur vorstellen können, dass Bürger über ganz bestimmte Bereiche abstimmen können, aber nicht über wirklich wichtige. So hält sich etwa das hartnäckige Gerücht, es sei gefährlich, Volksabstimmungen über finanzielle Fragen abzuhalten. Stichhaltige Begründungen fehlen aber.

Im Gegenteil Die Befürchtung, die Volksgesetzgebung entziehe der Gemeinschaft die nötigen finanziellen Mittel und mache Steuererhöhungen unmöglich, ist vielfach empirisch widerlegt. So fanden Schweizer Wirtschaftswissenschaftler der Universität St. Gallen heraus, dass direkte Demokratie im Vergleich zur rein repräsentativen zu politisch und ökonomisch effizienteren Lösungen führt. Gerade die Mitbestimmung in Budget- und Steuerfragen führe zu größerem Vertrauen in die öffentliche Verwaltung und dadurch zu einem geringeren Ausmaß an Steuerhinterziehung, sowie insgesamt zu einer höheren Zufriedenheit der Bürger.

6. Volksabstimmung ab 100.000 Unterschriften!

Das Argument: Volksabstimmung ja -- aber bei „nur“ 100.000 Unterschriften droht Gefahr!

Eine andere Gruppe von Skeptikern wittert eine Gefahr durch direkte Demokratie, wenn die Hürde für die Abhaltung einer Volksabstimmung bei „nur“ 100.000 Unterstützer-Unterschriften liegt. Sie meinen, bei 600.000 oder bei 900.000 Unterschriften könnten sie sich eine verpflichtende Volksabstimmung vorstellen -- aber nicht bei 100.000.

Die Zahl 100.000 ist an das Schweizer Modell der direkten Demokratie angelehnt : Bei einer gegenüber Österreich um etwa 1/5 geringeren Einwohnerzahl genügen in der Schweiz für ein Referendum (Volksabstimmung über ein bereits beschlossenes Gesetz) 50.000 Unterschriften, für eine Volksinitiative (Bürgervorschlag für eine Verfassungsänderung) sind 100.000 Unterschriften erforderlich. Diese Anforderungen haben sich in unserem Nachbarland bewährt. Sie führen dort zu etwa 3 bis 4 bundesweiten Abstimmungsterminen pro Jahr.

Jeder, der schon einmal aktiv in die Vorbereitung und Durchführung eines Volksbegehrens eingebunden war, weiß, dass das Erreichen von über 100.000 Unterschriften ein Ziel ist, das für unabhängige Bürger und Gruppen nur mit außerordentlich viel Idealismus und Engagement zu erreichen ist. Würden für eine bindende Volksabstimmung aber 600.000 oder 900.000 Unterschriften erforderlich sein, würde der Sinn einer echten Volksgesetzgebung dadurch aufgehoben: Eine solche Hürde wäre in den allermeisten Fällen nur noch von Großorganisationen und Parteien bzw. mit der Unterstützung großer Medien zu erzielen.

100.000 Unterschriften reichen aus. Besser viermal im Jahr abstimmen als vier Jahre lang zuschauen!

 

AKTUELLES:

Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU

Die EU-Austritts-Plattform "Ja zu Europa - Nein zur EU" lädt ein:

Wien, 27. August 2010, 19.00 Uhr: JÜRGEN ELSÄSSER stellt sein neues Buch "Der EURO-Crash - Griechenland war erst der Anfang", vor und wird über dieses brisante Thema referieren.

mehr Infos

***

Neutralitätspetition download

Der Bürgerwille zur Neutralität
10 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg
hat Österreich es geschafft,
ein souveräner, freier und immerwährend
neutraler Staat zu werden.
Nur ein halbes Jahrhundert später
unterwerfen wir uns den Interessen
einer EU, die demAngriffsbündnis
Nato militärisch in die Hände arbeitet.
In Österreich wurde die Neutralität
ständig den „internationalen Anforderungen“
angepasst - und so
auf einen „Kern“ reduziert. Damit
ist Österreich zu EU-/ NATO- geführten
Militäraktionen und zur
ständigen Verbesserung der militärischen
Fähigkeiten und gegebenenfalls
zuAngriffskriegen auf der
ganzenWelt verpflichtet.
Neutralität ist auch die Entschlossenheit,
sich als Bürger
vom „Neusprech“ der Rüstungslobby
nicht mehr täuschen zu
lassen.
Wir brauchen keine „friedensschaffenden
Maßnahmen“ (= Krieg);
keine „Sicherheit durch Kooperation“
(= Beitritt zur Nato); keine
„Solidarität in der europäischen
Familie“ (= militärische Beistandspflicht
innerhalb eines EU-Militärbündnisses);
keine „neue Kultur
der Sicherheit“ (= Aufbau und
Ausbau einer EU-Angriffstruppe);
keine „Neutralität neu“ (= 100-prozentige
Aufgabe der Neutralität
durch militärische Beistandspflicht).
Kein Recht von der Neutralität
Österreichs abzuweichen
Die Neutralität ist staatsfundamental
und Voraussetzung zur
Gründung der Zweiten Republik.
DerWille der Bürger frei und neutral
zu sein und die völkerrechtliche
Verpflichtung Österreichs, die
es 1955 einging, hat sich nicht geändert.
Die immerwährende
bewaffnete Neutralität ist
die begründete Hoffnung
derMenschen auf Frieden
und gegenseitige
Achtung.
Uranwaffen sind Atomwaffen
Am 25. Mai 2010 schreibt Zarko
Radulovic in der Wiener Zeitung
„Kosovo wurde zum kleinen
Hiroshima“ von den verheerenden
Auswirkungen der DU-Waffen in
Pristina und in Zvecan. Von dem
gehäuften Auftreten von Krebs in
allen seinen Erscheinungsformen
berichten die Ärzte Vlastimir
Cvetkovic aus Zvecan und Nebojsa
Srbljak aus Pristina. Die Krankheitsbilder
sind untypisch, so diagnostizierte
man bei einem
12-jährigen Mädchen Brustkrebs.
Vermehrt kämen auch Kinder ohne
Gliedmaßen oder mit anderen genetischen
Defekten auf die Welt.
Weiter heißt es in der Tageszeitung,
dass es, nach Angaben des in
Pristina erscheinenden Blattes
„Ekspress“, es im Kosovo die meisten
Krebs-Todesfälle in der Region
gibt. „An Krebs würden
dreimal so viele Albaner sterben
als vor dem Krieg. Ärzte führen
diesenAnstieg auch auf die Radioaktivität
zurück.“
Es ist kein Geheimnis, dass die
Nato bei der Bombardierung des
damaligen Jugoslawien Munition
mit abgereichertem Uran eingesetzt
hat. „Die UN-Umweltorganisation
(Unep) berichtete, dass
US-Kampfjets bei mehr als 100
Luftangriffen 31.000 Einheiten
Munition mit insgesamt rund zehn
Tonnen abgereichertem Uran
verwendet hätten. Auch etliche
Soldaten der internationalen
Kosovo-Truppe klagten nach ihren
Einsätzen über Beschwerden.“
Und die Stellungnahme des Militärs:
Die EU-Expertenkommission
kommt zu dem Ergebnis, dass
im Kosovo die Menschen keiner
Gefährdung ausgesetzt gewesen
seien, so in derWiener Zeitung.
Immer mehr junge Menschen werden
von den Angeboten des österreichischen
Bundesheeres für
Auslandseinsätze angeworben.
Meist ist der Wunsch nach einem
Beruf die Motivation oder aber
auch der gute Verdienst, der die
Menschen lockt. Daher muss
immer wieder auf die Gefährlichkeit
der DU-Waffen für alle Menschen
hingewiesen werden.
Wir empfehlen dazu folgendes
Buch „Uranbomben“ Die verheimlichte
Massenvernichtungswaffe.
Frieder Wagner (Hrg.)
COMPACT Nr.18, Kai Homilius
Verlag 2010.
ISBN 978-3-89706-418-8, € 7,50
„Dieses Buch belegt faktenreich;
Uranwaffen sind Massenvernichtungswaffen.
„Ein Verbrechen gegen Gott und
die Menschheit“ nennt der US
amerikanische Friedensforscher
DougWestermann den Einsatz von
Uranmunition.
Seit dem Golfkrieg 1991 nutzt die
US-Army unter stillschweigender
Duldung der NATO -Verbündeten
urangehärtete Bomben und Granaten.
Eine Studie der britischen Atomenergiebehörde
aus dem Jahr 1992
besagt, dass beim Einsatz von 40
Tonnen dieserMunition bis zu 500
000 Todesopfer im Irak durch radioaktive
Verseuchung zu erwarten
sind. Im Krieg 1991 wurden aber
allein 320 Tonnen eingesetzt.
Wie furchtbar mögen die Folgen
der Uranwaffen in Bosnien (1995),
in Jugoslawien (1999) und im
zweiten Irak-Krieg (2003) sein?
Es gibt alarmierende Hinweise,
dass vor allem inAfghanistan (von
2001 bis heute) und im israelischen
Krieg gegen den Libanon (2006)
auch mit höher angereicherten
Sprengsätzen experimentiert
wurde - mit der Zivilbevölkerung
als Versuchskaninchen.“


Ausgefüllte Petition
senden an: Initiative für
mehr direkte Demokratie,
PF 21, 1108Wien