Antworten auf häufige Fragen und Behauptungen:
Frage: Ist es nicht sinnvoller die EU zu reformieren, als den Austritt anzustreben?
Antwort der Redaktion.
2) Es gibt keine Alternative zur EU-Mitgliedschaft / ohne EU wären wir isoliert
und nicht überlebensfähig - den EU-Austritt könnte sich Österreich nicht leisten
/ Probleme können nur gemeinsam statt einsam gelöst werden??
Antwort der Redaktion.
3) EU ist der Sündenbock für in Österreich hausgemachte Probleme.
Antwort der Redaktion.
4) EU ist ein Friedensprojekt / über 60 Jahre Frieden in Europa /
die Länder Europas führen keinen Krieg mehr gegeneinander /
der Friede ist doch das Allerwichtigste.
Antwort der Redaktion
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J. Elsässer "Nein zum Lissabonvertrag" und zum globalen Faschismus!
Der Vertrag von Lissabon ist in Österreich kundgemacht
EUROPÄISCHE UNION
18. März 2010:
Nein zur Privatisierung des Hoheitlichen !
Nein zum Ausverkauf des Staates und zur Vermischung staatlicher Aufgaben mit privatwirtschaftlichen Interessen.
Private Bewährungshelfer in Baden-Würrtemberg.
Beinahe-Privatisierung von Polizeistreifen in Bremen.
Vergabe der Bauaufsicht an privat – Einsturz des Stadtarchivs in Köln ?
Privatisierung der Bundeswehrwäscherei – missbraucht für Drogenschmuggel aus Afghanistan?
Teilprivatisiertes Gefängnis in Hünfeld.
Privatisierung der Gerichtsvollzieher .
Privatisierung des Eisenbahnbundesamtes ?
Privatisierung von Forstämtern – Kahlschlag im Wald ?
Am 08.05.2010 protestieren Bürgerinnen und Bürger aus dem Bergischen Land friedlich als Zeichen ihres demokratischen Widerstands für den Erhalt der Ordnung des Grundgesetzes und gegen den Ausverkauf des Staates.
Treffpunkt ist am Werther Brunnen in der Fußgängerzone in Wuppertal-Barmen um 10.00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung . Von dort zieht die Demonstration ab 11.00 Uhr innerhalb der Fußgängerzone über Werth, Alten Markt, Schuchardtstr. und Lindenstr. bis vor das Barmer Rathaus, wo die große Abschlusskundgebung mit Redebeiträgen von Vertretern der Organisationen, die ihre Teilnahme zugesagt haben, folgt.
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15. März 2010:
Der britische Abgeordnete des Europaparlaments Nigel Farage ist einer der wenigen Politiker der sich lautstark gegen den Lissabon-Vertrag äussert und die Gefahren darin aufzeigt. Er hat auch in letzter Zeit die Personen, welche durch den Lissabon-Vertrag auf die neu geschaffenen Posten gehievt wurden, scharf kritistert, wie den ersten ständigen Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy und die hohe Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik Catherine Margaret Ashton. Deshalb wollte ich Nigel Farage persönlich einige Fragen stellen und seine Meinung hören. weiterlesen>>
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Viel wird aktuell diskutiert über die Redefreiheit. Prof. Schachtschneider darüber:
über Europa - so wie es sein soll:
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14. März 2010:
Information zur Ratifizierung des „Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ („EU-Reformvertrag“) durch den Bundespräsidenten
I.
Einleitung
Nachdem die österreichische Bundesregierung, der vom Volk gewählte Nationalrat und zuletzt der Bundesrat ihre Zustimmung zum Vertrag von Lissabon erteilt haben, hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer auf der Basis von Beschlüssen der Bundesregierung, des Nationalrates und des Bundesrates nach eingehender Prüfung der gesamten Materie und nach Abwägung der vielen Argumente, die in diesem Zusammenhang vorgetragen wurden, die Ratifikationsurkunde am 28. April 2008 unterzeichnet. weiterlesen>>
Die Redaktion wird diese Information des Bundespräsidenten entsprechend beantworten und dann veröffentlichen. Das Hauptproblem ist die falsche Auslegung des Demokratiebegriffes. Also das Regierung und Parlamentsparteien die Demokratie repräsentieren ist gegen die Prinzipien der Aufklärung. Dazu ein paar Gedanken>http://freiheit-frieden.blogspot.com/2010/02/demokratie-garantiert-freiheit.html )
Wer kann sich herausnehmen über andere Menschen zu herrschen? Es muss Grenzen geben, niemand kann jemand das Grundrecht auf Freiheit und Würde nehmen. Die Abgeordneten können in Vertretung des Volkes nicht alles machen!
Wenn die Folgen und die Auswirkungen der übertragenen Politiken (Hoheiten) an die EU nicht mehr für das Volk oder deren Vertreter einschätzbar und damit verantwortbar sind, dann kann man nicht mehr von Demokratie sprechen.
Wer hat beispielsweise die Folgen des in keinem Vertrag stehenden Herkunftslandprinzips voraussehen können? Oder die exzessive Durchsetzung der so genannten "Grundfreiheiten" der EU?
Es ist keineswegs sicher, ob die offene Marktwirtschaft mit freien Wettbewerb, also die Deregulierung aller Handelshemmnisse zum Schutze der heimischen Wirtschaft und Aufhebung aller Schranken für das Kapital - die Kapitalverkehrsfreiheit -, tatsächlich für a l l e Menschen Vorteile bringt und nicht nur für einige Wenige.
Wir leben unter den Gesetzen der EU, die schon in alle Lebensbereiche hineingehen. Die Bundesverfassung ist zwar nicht abgeschafft, aber die Charta der Grundrechte ist für EU-Recht zuständig. Wer kann behaupten, dass man die tausenden Rechtsakte noch übersehen und verantworten kann? Mehr in Kürze.
Dazu ein sehr informativer Vortrag in Salzburg von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Ordinarius für Öffentliches Recht zum Thema "Was würde der Vertrag über eine Verfassung für Europa für alle bedeuten"?
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10. März 2010:
Volksbegehren für den Austritt aus der EU gestartet
Als „Antwort der Bürger auf das Durchpeitschen des Lissabon-Vertrags“ hat eine überparteiliche Plattform diese Woche ein bundesweites Volksbegehren für den Austritt aus der EU gestartet.
Es gehe um die Rettung der Lebengrundlagen Österreichs: um den (Wieder-) Aufbau einer krisensicheren Binnenwirtschaft und des Sozialstaates, der nur in eigenständig handlungsfähigen Staaten möglich ist, um die Wiederaufnahme der NEUTRALITÄT als Grundlage der österr. Außenpolitik, um die GENTECHNIKFREIHEIT (Verhinderung von Importen von genmanipulierten Futtermitteln, Industriekartoffeln oder Fertigprodukten durch Grenzkontrollen), die Wiedereinführung einer eigenen Währung (Abkehr von TEURO), und die Einführung der DIREKTEN DEMOKRATIE nach dem Muster der Schweiz.
Das Volksbegehren für den Austritt aus der EU kann von allen österr. Staatsbürgern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ab sofort in ihrem jeweiligen Hauptwohnsitzort im Gemeindeamt oder Magistrat mit Lichtbildausweis und vor dem Beamten unterschrieben werden.
Unterstützungserklärung Vorderseite / Rückseite
Überparteiliche Plattform für den Austritt aus der EU
3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516
Inge Rauscher, Initiative für Heimat und Umwelt
Helmut Schramm, Initiative für m. direkte Demokratie in Österreich
http://eu-austritt.blogspot.com/
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Alptraum EU-Vertrag:
Lange haben die europäischen Staaten für den Vertrag von Lissabon gekämpft. Doch drei Monate nach Inkrafttreten herrscht Ernüchterung. Für viele Regierungen hat das Abkommen bittere Folgen: Die Macht in Brüssel wird neu.
Es ist eine einfache Frage, die Michael Froman stellt: Ob in der EU jetzt klarer entschieden werde, will der Abgesandte von US-Präsident Barack Obama von einer Runde EU-Botschafter Ende Januar in Brüssel wissen. Aber die Diplomaten winden sich, keiner gibt ein klares Ja. Wenige Tage später sagt Obama seine Teilnahme am für Mai in Madrid geplanten Gipfeltreffen EU-USA ab. "Das war symptomatisch", sagt einer, der dabei war. Europa hat zwar den gefeierten Lissabon-Vertrag, sein neues Grundgesetz, einfacher ist die Staatengemeinschaft für Außenstehende aber nicht geworden. weiterlesen>>
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9. März 2010:
Dank einer EU-Regelung und einem kürzlich veröffentlichten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof/VwGH 2008/22/0659 steht fest, dass Rentner aus der EU auf unsere Kosten unter dem Titel "Ausgleichszahlung" ihr monatliches Einkommen von beispielsweise 200 Euro auf 720 Euro erhöhen können. "Heute" berichtete:
Die EU-Norm Art IV Abs. 2 a VO 1408/71 ist sicher gut gemeint – doch nur allzuoft hat „gut gemeint“ fatale Folgen. Wie eben nun für die Republik Österreich und ihre Steuerzahler: Denn dank dieser EU-Regelung und einem kürzlich veröffentlichten Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 2008/22/0659) steht fest, dass JEDER EU-Bürger, der in Österreich seinen Wohnsitz hat, Anspruch auf die Ausgleichszahlung hat.
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RAUS AUS DER EU !
Als Alternative zur EU-Diktatur bietet sich das Schweizer Modell der Neutralität, Direkten Demokratie und den Genossenschaften in Verbindung mit der EFTA an. Über die Genossenschaften berichtet "Zeit-Fragen":
Die Genossenschaft – ein Modell der Ehrlichkeit, Offenheit und Mitmenschlichkeit
ts. Als die Weltwirtschaftskrise in den frühen 30er Jahren des 20. Jahrhunderts breite Massen der Bevölkerung überall auf der Welt in Arbeitslosigkeit, Hoffnungslosigkeit und Elend stürzte, begannen viele Menschen, sich selber zu organisieren, und gründeten vermehrt Formen von wirtschaftlichen Strukturen, welche sich schon seit alters bewährt und vor allem im 19. Jahrhundert einen ungeahnten Aufschwung erlebt hatten: Die Rede ist von Genossenschaften, welche nach dem Prinzip des «one man, one vote», also der Zusammenarbeit in Gleichwertigkeit und unter Achtung der Würde des Mitmenschen, organisiert sind und einerseits eine gute Alternative zur kommunistischen Kommandowirtschaft, andererseits aber auch zur radikalen und rücksichtslosen Herrschaft der Monopole, der Industriekapitäne und der Grossfinanz boten und auch heute noch bieten.
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5. März 2010:
EU-Papier: Flut an Gentechnikprodukten droht!
Nach Gen-Kartoffel: EU will Gentechnik-Zulassungsprozess beschleunigen
Versteckter Gesetzesentwurf liegt bei der WTO – Genehmigung bereits in wenigen Tagen möglich.
Wissenschafter warnen: Sicherheit für Tier, Mensch und Umwelt in Gefahr. Strikte, nationale Gentechnikverbote (Anbau und Import) als einziger Schutz .
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In den Werbebroschüren der EU wird meist nicht gelogen - es wird nur nicht die ganze Wahrheit gesagt und die Tragweite der EU-Vertragsentwicklung erläutert. So beispielsweise die folgende Broschüre:
Die Europäische Kommission verbindet legislative und exekutive Befugnisse und verwaltet eine Vielzahl von Politikbereichen, die vom Handel über den Umweltschutz bis zur Fischerei reichen. Mit 25 000 Bediensteten aus der gesamten EU arbeitet die Kommission eng mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Regierungen zusammen.
Die Erläuterung fehlt:
Erstens ist der Binnenmarkt, die Handelspolitik ist eine ausschließliche Zuständigkeit der EU-Gesetzgebung. Österreich darf eigenständig keine Handelsverträge abschließen.
Zweitens ist die Gewaltenteiltung - als Voraussetzung einer freiheitlichen Gesetzgebung einer demokratischen Republik - aufgehoben, wenn die Europäische Kommission legislative und exekutive Befugnisse verwaltet.
Zur Ergänzung: Die Kommission ist nicht demokratisch gewählt und ein reines Exekutivorgan, welches aber das alleinige Vorschlagsrecht für die EU-Gesetze hat.
Mehr über die Fehlentwicklung des Demokratiebegriffes im unterstehenden Beitrag:
Demokratie garantiert Freiheit
Allgemein übersetzen wir Demokratie mit Volksherrschaft. In einer modernen demokratischen Republik geht es nicht um Herrschaft, sondern um den Mehrheitswillen. In Österreich haben wir eine repräsentativen Demokratie, in der die Gesetzgebung durch das Parlament vollzogen wird.
Das ist kein Widerspruch zum Volkswillen, solange es sich hierbei um Volksvertreter handelt, die bemüht sind, den Mehrheitswillen des gesamten Volkes umzusetzen. Es ist für die gewählten Politiker sehr schwierig
den Willen aller Menschen zu berücksichtigen. Trotzdem müssen sie sich ständig darum bemühen, das Richtige für die allgemeine Freiheit und für das Gemeinwohl auf der Grundlage der Wahrheit zu erkennen und die richtigen Gesetze zu beschließen, im Rahmen der Verfassung.
Die Bürger und Bürgerinnen sollten diesen Rechtsgesetzen
mehrheitlich zustimmen können. Sie garantieren den allgemeinen Vorteil und die Freiheit und nicht die Herrschaft.
Entwickelt sich in einem Staat allerdings eine Parteienherrschaft, die ausschließlich den Regierungsvorschlägen folgen oder der Parteilinie gehorchen müssen, dann sind die Abgeordneten des Volkes nicht mehr frei und ihrem Gewissen verpfl ichtet. Demokratie ist also die politische Form der
Freiheit. Rechtsgesetze sind notwendig, schränken nicht die Freiheit ein, sondern garantieren sie vielmehr.
Einen wichtigen Schritt demokratie-politisch weiter gedacht:
Durch die Möglichkeit direkt demokratischer Entscheidungen wird die repräsentative Demokratie positiv beeinfl usst. Wenn das Volk
Entscheidungen jederzeit an sich ziehen und selbst treffen kann, werden auch parlamentarische Entscheidungen inhaltlich sehr viel stärker an den Mehrheitswillen den Wähler zurückgebunden. Das Schweizer Modell (Neutralität und Direkte Demokratie) ist richtungsweisend. Demokratie in der EU nicht möglich. Österreich ist seit 1995 Mitglied der Europäischen
Union, deren demokratischen Defizite gegen die Freiheit in der Republik
gerichtet sind. Es gibt viele Argumente, warum die EU demokratische Defizite aufweist. Beispielsweise die nicht Gewaltengeteilte EU-Gesetzgebung. Das sogenannte EU-Parlament vertritt kein Volk, weil es kein verfasstes EU-Volk gibt. Auch die EU-Parlamentsabgeordneten werden nicht gleichheitlich (d.h. im Verhältnis zur Einwohnerzahl der EU-Mitgliedsstaaten) gewählt.
Dieses „Scheinparlament“ kann kein Gesetz alleine beschließen, es stützt und stärkt lediglich die EU-Gesetzgebung. Die Kommission hat das alleinige Recht, Gesetze vorzuschlagen, der Ministerrat mit dem EU-Parlament beschließt die Gesetze. Entgegen der Behauptung, dass das österreichische Volk mit dem Beitritt zur EU (Volksabstimmung 1994) dieser Entwicklung
zugestimmt hätte, muss hier klagend an die Versprechen der damaligen Politiker erinnert werden, die uns schlichtweg nicht wahrheitsgemäß
informiert haben! Wer wusste über die damals schon beschlossene Abschaffung des österreichischen Schilling Bescheid? Oder über die neoliberale Wirtschaftsverfassung, die Österreich möglicherweise in den
Bankrott treibt und den Sozialstaat gefährdet? Oder über die neutralitätswidrige Entwicklung der NATO-geführten Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik?. Nach dem Vertrag von Lissabon verpflichtet sich Österreich an „Missionen“ in Drittstaaten - auch gegen den „Terror“ - teilzunehmen. Dies können
auch Angriffskriege sein.…
und in Österreich?
Nicht weniger unproblematisch ist die politische Entwicklung in Österreich. Wir Bürger und Bürgerinnen müssen uns dringend die Frage stellen, wann sich unsere Volksvertreter vom demokratischen Prinzip verabschiedet
haben und so zu Handlangern der unmenschlichen, neoliberalen Globalisierung wurden. Die Treibjagd nach Geld und Konsum, die jegliches mitmenschliche Gefühl abmontiert, uns Bürger und Bürgerinnen den Blick für Gerechtigkeit und Vernunft verlieren lässt, muss beendet werden!
Keine Parlamentspartei stellt sich ehrlich und offen der Problematik dieser untragbaren Entwicklung in Österreich. Um die Voraussetzung
für echte Demokratie zu schaffen, muss der längst fällige Schritt getan
werden: Austritt aus der EU, um die Freiheit
wieder zu erlangen! (hs) (Neues aus Österreich Nr. 28)
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Griechische Schulden dreimal so hoch, wie offiziell angenommen
Ein aktueller Beitrag des ARD-Magazins FAKT deckt die Manipulations-Tricks der griechischen Behörden auf. Er zeigt, dass die griechischen Schulden eigentlich noch deutlich höher sind, als bislang angenommen. Und er verdeutlicht, dass die europäischen Regierungen schon seit 2004 von den Betrügereien der Griechen gewusst haben müssen. weiterlesen>>
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3. März 2010:
Vertrag von Lissabon öffnet EUZentralismus
Klage gegen Trojanisches Pferd Lissabonner Vertrag
Insgesamt erweist sich der Vertrag von Lissabon als Trojanisches Pferd, mit dessen Hilfe die EU in einigen Bereichen schalten und walten kann, wie sie will und wofür die EU-Bürger dann – noch stärker als bisher – zur Kassa gebeten werden. Schon bis dato wird die mangelnde demokratische
Legitimität der Europäischen Union kritisiert, mit dem Vertrag von Lissabon werden sich diese Demokratiedefizite noch verstärken.
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Klageschrift gegen den Vertrag von Lissabon, vom März 2010
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2. März 2010:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrigDie Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Die erhobenen Daten müssen jetzt unverzüglich gelöscht werden.
28. Februar 2010:
Sie sind der stille Mörder der europäischen Demokratie
Bei seiner Rede vor dem Europaparlament hat der britische Abgeordnete Nigel Farage den Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy schwer kritisiert. Farage ist bekannt für seine scharfe Zunge und er sagt wie es wirklich ist.
" Ich will nicht unhöflich sein ", begann er, " wirklich, Sie haben das Charisma eines feuchten Lappens und das Auftreten eines niedrigen Bankangestellten. "
" Und die Frage die ich stellen möchte, die wir alle stellen, wer sind Sie? Ich habe noch nie von ihnen gehört. Niemand in Europa hat von ihnen gehört. Ich möchte Sie fragen ... Präsident, wer hat sie gewählt? Mit welchem Mechanismus? "
Als Zwischenrufe kamen, kanzelte er sie mit dem Kommentar ab, " Oh, ich weis, Demokratie ist nicht sehr beliebt bei euren Haufen. "
Dann fuhr er fort: " Mit welchen Mechanismus können die Europäer Sie entfernen? Ist das europäische Demokratie? Ich meine Sie sind kompetent, fähig und gefährlich. Ich habe keine Zweifel, es ist Ihre Absicht, dass Sie sich als stiller Mörder der europäischen Demokratie und der Nationalstaaten aufführen wollen. "
" Sie scheinen einen Hass gegen die pure Existenz von Nationalstaaten zu haben. Wahrscheinlich weil sie aus Belgien kommen, das selbstverständlich ziemlich ein Nicht-Land ist. "
" Seit dem Sie übernommen haben, haben wir gesehen wie Griechenland zu nicht mehr als ein Protektorat reduziert wurde. Sir ... Sie haben keinerlei Legitimität in diesem Job und ich kann mit Vertrauen sagen, ich spreche für die Mehrheit der britischen Bevölkerung, wir kennen Sie nicht, wir wollen Sie nicht, und je früher Sie auf die Weide hinausstellt werden je besser. "
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EU droht SchuldeninfernoMichael Grandt
Experten der EU erwarten bis zum Jahr 2020 beispiellos hohe Schuldenstände der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Krise soll demnach also noch über zehn Jahre andauern. Fällt Europa als Ganzes damit hinter andere Länder zurück?EU-Wirtschaftskommissar Joaquin Almunia sagte im März dieses Jahres, es gebe keine Hinweise, dass ein Euroland direkt vor der Zahlungsunfähigkeit stehe, sollte es dennoch dazu kommen, »gebe es eine Lösung«.
Jetzt dürfte er seine damalige Aussage wohl revidieren, denn Berechnungen der Brüsseler Kommission zufolge werden die Schuldenstände, dank krisenbedingten Konjunkturpakete, Kapitalspritzen und Bankengarantien, bis 2020 beispiellose Höhen erreichen und so manchen EU-Staat an den Rand des Bankrotts treiben. weiterlesen>>
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27. Februar 2010:
Dynamit für die Sozialsysteme
Stolz posiert die verschleierte Fürsorgeempfängerin vor einem nagelneuen Riesen-Flachbildschirmfernseher in ihrer vom Steuerzahler finanzierten Sozialwohnung. Nein, das ist keine Illustration zur Westerwelle-induzierten deutschen Sozialstaatsdebatte: Dieses Foto entstand im zu „Greater London“ gehörenden Middlesex-Städtchen Harrow.
Die Szene wäre weiter nichts Besonderes, hätte nicht die auf dem Foto sichtlich triumphierende 34Jahre alte Somalierin Nimco Hassan Ibrahim, alleinerziehende und arbeitslose Mutter von vier minderjährigen Kindern, soeben ein Urteil mit Dammbruch-Qualität vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten ( EuGH C-310/08 ).
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25. Februar 2010:
Profitiert davon hat vor allem das grosse Geld. Man kann nicht oft genug daran erinnern, dass die meisten Staaten in den vergangenen Jahrzehnten zusammengerechnet mehr Zinsen gezahlt als Kredite aufgenommen haben. Das ist der Kern des «Deficit Spending» – nicht die Investition in die Realwirtschaft.
Die «Finanzmärkte» fangen nicht plötzlich an, wegen Griechenland kritisch über Staatsverschuldung nachzudenken und nun «Haltet den Dieb!» zu rufen. Statt dessen kann die gezielte Thematisierung der Staatsverschuldung ohne konstruktive Lösungsvorschläge «nützlich» sein, damit das grosse Geld nun noch mehr Geld macht: über Währungsspekulationen gegen Staaten und Völker und über die Zinsschraube.
Handlungsunfähige Staaten kommen ihm dabei gerade recht. Am besten, wenn das grosse Geld die Staaten auch noch in Wirtschafts- oder andere Kriege treiben kann. Realitätssinn und Besonnenheit, Frieden und Verständigung sind die stärksten Gegner des grossen Geldes.
In seinem Buch «Die Kreatur von Jekyll Island. Die US-Notenbank Federal Reserve. Das schrecklichste Ungeheuer, das die internationale Hochfinanz je schuf», schreibt G. Edward Griffin im Schlusskapitel: «Die Kreatur ist gross geworden und mächtig seit ihrer Zeugung auf Jekyll Island. Sie streift inzwischen über jeden Kontinent und verpflichtet die Massen, ihr zu dienen, sie zu füttern, ihr zu gehorchen, sie anzubeten.»
Hankel, Schachtschneider und Starbatty schrieben vor fast einem Jahr: «Es gibt keine Alternative zur nationalen Eigenverantwortung von Staaten für die Bekämpfung ihrer Krise.» Anders ausgedrückt: Die Völker stehen vor der Aufgabe, sich ihre Volkswirtschaften wieder anzueignen, die fremden Geldvögte aus dem Land zu weisen, eine Währung des Volkes zu schaffen – also: den Augiasstall auszumisten. Schon eine Herkulesaufgabe – aber besser, als auf den totalen Zusammenbruch zu warten. Als freier und tätiger Mensch lebt es sich sowieso besser als als Sklave des grossen Geldes.
Modelle eines anderen Wirtschaftens gibt es viele. Wer sie studiert, erhält zahlreiche Anregungen, selbst etwas an die Hand zu nehmen. •
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Hübner: Totalrevision der Bundesverfassung muß einer Volksabstimmung unterzogen werden
FPÖ-Abgeordnete bringen Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon ein
Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz mit Klubobmann Heinz-Christian Strache und dem Leiter der freiheitlichen Delegation im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, präsentierte der europa- und außenpolitische Sprecher der FPÖ, Dr. Johannes Hübner, die von allen FP-Nationalratsabgeordneten unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon. "Wir bringen diese Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erst jetzt ein, weil der Vertrag von Lissabon mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist und der VfGH sich nur mit geltendem Recht beschäftigt. Dieser wird sich nun unter anderem mit der Übertragung einer faktischen Kompetenz-Kompetenz an die Europäische Union befassen müssen, die sich - im Rahmen der sogenannten Grundsätze des EU-Vertrages - ohne Mitwirkung der Mitgliedstaaten weitere Zuständigkeiten aneignen kann", erklärt Dr. Johannes Hübner. Weiteres Thema werde der nunmehr vertraglich "gesatzte" Vorrang des Gemeinschaftsrechtes vor dem nationalstaatlichen Recht sein. Dies geschehe durch Einbindung der umstrittenen 27. Erklärung der Regierungskonferenz des Europäischen Rates, die den generellen Vorrang von EU-Recht vorsehe, so Hübner. "In Summe sind damit die Grundprinzipien der Österreichischen Verfassung einer Totalrevision unterworfen. Die Unterfertigung des Lissabon-Vertrages, ohne die vorherige durch Artikel 44 des Bundesverfassungsgesetzes zwingend vorgeschriebene Volksabstimmung, war daher ein Verstoß gegen die Grundprinzipien des Verfassungsrechts. Nur das Staatsvolk - als oberster Souverän - kann selbst seine Verfassung in den Grundsätzen ändern.
Nationalrat, Bundesrat und Bundespräsident als bloße Organwalter des Staatsvolkes können dies nicht", stellt Hübner fest. Durch den Lissabon-Vertrag werde schon der "grundsätzlichste Grundsatz" der Verfassung, daß "alles Recht vom Volk ausgeht" in Frage gestellt. Unter "Volk" sei das österreichische Staatsvolk und nicht etwa das tschechische, maltesische oder irgendein anderes "EU-Mitgliedsvolk" gemeint. Schon gar nicht damit gemeint sei die Europäische Kommission, der Europäische Rat oder das EU-Parlament, in dem das österreichische Staatsvolk mit gerade 2,75 Prozent vertreten sei, führt Johannes Hübner aus. "Selbst wenn man zugesteht, daß die Frage der unbedingten Notwendigkeit einer Volksabstimmung bei manchen Juristen strittig ist, wäre es für ehrliche und den demokratischen Prinzipien verbundene Volksvertreter eine Selbstverständlichkeit gewesen, zumindest im Zweifel das Volk selbst entscheiden zu lassen", ist Hübner überzeugt. Es bleibe abzuwarten, ob der Verfassungsgerichtshof bereit sein werde, sich mit den Fragen der vielfachen Verletzung unserer Grundnormen "durch das stetige Anwachsen der Gemeinschaftskompetenzen zu Lasten der Nationalstaaten" auseinanderzusetzen und in der Sache selbst zu entscheiden, oder ob er den - sicherlich bequemeren - Weg wähle, die Behandlung der Beschwerde aus "formalen Gründen" abzulehnen. Gegen Letzteres hätte der Staatsbürger keinen "Rechtsbehelf", so Johannes Hübner abschließend.
Mölzer: Lissabon-Vertrag bedeutet endgültige Abschaffung der Neutralität Österreichs!EU-Reformvertrag eröffnet Weg zur Einführung einer EU-Steuer - EU stärkt sich institutionell, aber wählt gleichzeitig Polit-Leichtgewichte zu ihren Spitzenrepräsentanten
Als weiteren Schritt von einem Staatenbund zu einem tendenziell zentralistischen europäischen Bundesstaat bezeichnete heute der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache und dem außen- und europapolitischen Sprecher der Freiheitlichen, Dr. Johannes Hübner, den Vertrag von Lissabon: "Trotzdem ergibt sich die skurrile Situation, daß sich die EU institutionell stärkt, aber gleichzeitig politische Leichtgewichte wie den neuen ständigen Ratspräsidenten Van Rompuy, Außenvertreterin Ashton oder Kommissionspräsident Barroso zum politischen Personal wählt" so Mölzer weiter.
Weiters warnte der freiheitliche EU-Mandatar davor, daß Brüssel über die sogenannte Brückenklausel Kompetenzen im Steuerrecht an sich ziehen werde. "Dass die EU nach der Steuerhoheit greifen kann, ist eine gefährliche Sache. Denn die Folge wäre eine Schuldenpolitik, die wiederum eine Mehrbelastung für die Steuerzahler bedeuten würde. Außerdem könnte Brüssel über den Umweg der Brückenklausel eine EU-Steuer einführen bzw. eine solche diktieren", gab Mölzer zu bedenken.
Schließlich verwies der freiheitliche Europa-Abgeordnete darauf, daß der Vertrag von Lissabon auch das Ende der Neutralität Österreichs bedeutet: "Zwar gibt es offiziell für Neutrale eine Ausnahmeklausel, aber wegen der Schwächen der eigenen Politik wird die letzte Hülle der Neutralität außer Kraft gesetzt werden. Und wenn die Türkei eines Tages EU-Mitglied sein sollte, dann würde die Beistandspflicht schlagend, sollte die Türkei in einen Nahostkrieg geraten", erklärte Mölzer abschließend. (www.fpoe.at 23.2.2010)
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Der Euro ist am Ende, der Währungswechsel ist in Sicht. Die österreichische Bevölkerung will mehrheitlich den Austritt aus der Währungsunion und die Einführung des Schilling. So eine Umfrage in der Presse:
Euro in Not: Soll nun der Schilling wieder her?
The Gold Banknote Eurodollar Test
22. Februar 2010:
(...) Hat Griechenland innerhalb der EU und innerhalb des Euro-Raums eine Chance dafür? Wohl kaum! Ein Kommentar in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 12. Februar («Die Euro-Zone als Konfliktzone») hat noch einmal an ein Grundübel des Euro erinnert: Gegen jede wirtschaftliche Vernunft sollte über die Einführung des Euro ein europäischer Superstaat aus der Taufe gehoben werden. Der Euro sollte die Staaten zwingen, ihre Politiken immer mehr anzugleichen. Das aber war von Anfang an eine Chimäre: «Die Spannungen in der Europäischen Währungsunion sind mehr oder weniger die Quittung dafür, dass Politiker in der europäischen Währung immer wieder ein Instrument gesehen haben, um die politische Integration Europas zu beschleunigen oder zu erzwingen. Die wirtschaftliche Institution Geld wurde durch die Politik ein Stück weit missbraucht, um Ziele abseits der Geldpolitik zu verfolgen, was eine Gefahr für die Geldwertstabilität und die Wirtschaft darstellt.»
Es mag sein, dass es fürs erste gewisse wirtschaftliche und manch andere Nachteile für die Griechen haben kann, wenn Griechenland aus der EU austritt. Aber wenn das Land in der EU bleibt, dann werden sich die Nachteile auf breiter Front potenzieren. In Athen hört man von den Menschen, dass sie die Nase voll von der EU haben. Das ist recht so! Sich auf die eigenen Kräfte zu besinnen und in Freiheit zu leben ist würdiger als ein Leben, das sich immer mehr als Sklavendasein entpuppt.•
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Geheimplan: EU bereitet totale Finanzkontrolle ihrer Bürger vorUdo Ulfkotte
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19. Februar 2010:
"Italien ist größte Gefahr für den Euro"
Griechenlands Schwierigkeiten sind für den Ökonomie-Nobelpreisträger Robert Mundell nur ein "lokales Problem", viel schwieriger sei es, Italien zu retten
Italien hat mit 1,8 Billionen Euro die höchsten Schulden aller Euro-Länder, während Spanien "nur" auf 1,15 Billionen kommt. Italien hält, so schreibt (1) Mundell, rund ein Viertel aller europäischen Staatsschulden, die dieses Jahr rund 117 Prozent des BIP erreichen sollen. Damit wird Italien nur noch von Griechenland übertroffen, dass auf rund 125 Prozent kommen dürfte.
Allein schon die Höhe der Schulden mache Italien zum größten Problem der Eurozone, betont der Ökonom, dessen Forschung zur Währungsfrage maßgeblich am Design des Euro beteiligt war. Aktuell gebe es hingegen keine Euro-Krise, sondern eine Krise Griechenlands – so wie es auch keine Dollar-Krise wäre, wenn Kalifornien zahlungsunfähig würde. Anders wäre es im Fall Italiens, und schlimmer als eine Pleite Spaniens, dessen Budget aktuell zwar wesentlich tiefer im Minus liege, aber noch immer einen wesentlich niedrigeren Schuldenstand aufweise.
Die aktuelle Finanzkrise Griechenlands hätte für Europa den Vorteil, so Mundell, den chronisch überbewerteten Euro zu schwächen. Der ist seit dem Ausbruch der Krise immerhin von über 1,50 auf unter 1,40 je Dollar abgefallen, was die Konkurrenzfähigkeit der Eurozone erheblich stärke. Er ist zudem der Meinung, dass die EZB ein neuerliches Ansteigen über 1,40 verhindern solle, da "Europa die chronische Überbewertung nicht länger aushält". weiterlesen>>
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19. Februar 2010:
Der Austritt aus der EU als "Plan B" auch für Österreich möglich:
"Plan B" für Griechenland?
ww.Viele Stimmen haben bei der Einführung des Euro gewarnt: Es sei problematisch, einen einheitlichen Währungsraum mit Ländern zu schaffen, die ganz verschiedene Wirtschaftsstrukturen, einen unterschiedlichen Entwicklungsstandard und auch manigfaltige Kulturen aufweisen. Heute ist die Krise da. Südliche Länder sind als gefährdete Länder in den Schlagzeilen. Das unfreundliche Kürzel "PIGS" geistert durch die Medien. Griechenland, Portugal, und Spanien sind gemeint. Das "I" könnte zu Italien oder Irland gehören.
Vor allem Griechenland muss schnell handeln. Die EU-Kommisson hat das überschuldete Land quasi unter Vormundschaft gestellt und ihm einen rigorosen Sparkurs verordnet. Dessen Umsetzung soll genauestens überwacht werden. Finanzhilfen sind vorerst nicht vorgesehen. Hinter dieser Aktion verbirgt sich auch eine mögliche Bankenkrise: Französische Banken haben dem Land für 75 Milliarden Euro Kredite gewährt, Scheizer Banken für 64 Milliarden, deutsche Banken für 43 Milliarden und US-Banken für 16 Milliarden Dollar. Sie alle rechnen damit, dass die EU implizit für die Rückzahlung ihrer Gelder geradesteht. Ist dieser Plan realistisch?
Oder gibt es einen "Plan B"? - Griechenland könnte den Konkurs erklären, sich vom Euro verabschieden und sich wieder eine eigene Währung, die Drachme, einrichten. In einem weiteren Schritt könnte das griechische Volk auch den Austritt aus der EU ins Auge fassen. Das könnte den ausländischen Gläubigern mitteilen, dass sie nur noch mit einer bescheidenen Konkursdividende rechnen können. Was dann? Wäre das der Untergang? Würde sich das Land isolieren und sich von der Wirtschaftswelt verabschieden?
Argentinien hat sich vor sechs Jahren entschieden, den oben beschriebenen Weg zu beschreiten. Das Land hat sich der Finanzkrise gut behauptet und steht heute gar nicht so schlecht da. Dubai hat sich vor wenigen Wochen als zahlungsunfähig erklärt und wird nun von den Nachbarstaaten gestützt.
Gäbe es für Griechenland und andere EU-Länder politisch eine Zukunft ohne Euro und eventuell auch ausserhalb der EU? - Ja, es gibt sie in der EFTA, der Vereinigung der souveränen Staaten Europas, die ihre Eigenständigkeit hochhalten. Sie haben sich nicht einbinden lassen in supranationale Strukturen. Sie setzen auf Eigenverantwortung und gestalten ihre Zusammenarbeit freiheitlich. Dazu gehört eine eigene Währung jedes Mitgliedstaates, zu der sie Sorge tragen. Die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island sind damit gut gefahren.
(Zeit-Fragen Nr. 7 v. 17.2.2010)
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18. Februar 2010:
US-Experten fürchten den nächsten Mega-CrashVon Marc Pitzke , New York
Die US-Regierung verbreitet Optimismus, die Rezession sei überstanden. Doch renommierte Experten widersprechen: Sie warnen vor einem neuen, katastrophalen Crash. Diesmal auf dem Markt für Gewerbeimmobilien samt riesigen Mietwohnungskomplexen. Betroffen wäre fast jeder Amerikaner - und indirekt die Deutsche Bank.
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18. Februar 2010:
Trügerischer Erfolg
Die Ablehnung des Swift-Abkommens durch das EU-Parlament als Sieg zu feiern ist zumindest verfrüht, eher aber Selbstbetrug, denn schon ist von neuen Verhandlungen die Rede. Man muß eben in Kauf nehmen, daß Abgeordnete gelegentlich Parlamentarismus spielen wollen. Die USA haben ihrerseits angedeutet, daß sie „notfalls“ - wie in anderen Fällen - Einzelabkommen mit EU-Mitgliedern abschließen werden . Dabei werden manche ohnehin willig mitmachen, andere sich dies abkaufen lassen, und das private SWIFT wird tun, was die Regierungen verlangen. Die EU als selbständige Weltmacht bleibt jedenfalls Illusion.
Den ärgsten Schwachpunkt im neuen SWIFT haben just jene geschaffen, die seit Jahren das Schweizer Bankgeheimnis attackieren und aushöhlen . Denn das „Spiegelsystem“, auf dem zwecks Betriebssicherheit alle Vorgänge am SWIFT-Hauptsystem in Belgien synchron mitvollzogen werden, steht in der Schweiz . Und während diese in zwei Weltkriegen ihre Neutralität verteidigen konnte, hat sie sich in jüngerer Zeit bei verschiedenen Erpressungen - speziell seitens der USA, aber auch der EU – als ziemlich hilflos erwiesen.
Bei der über das Internet auch von (Groß-)Staaten betriebenen umfassenden Betriebsspionage geht es übrigens nicht nur um Technisches: Unternehmer weisen darauf hin, daß man auch aus Bankdaten Rückschlüsse auf Unternehmensstrategien ziehen und so den eigenen Betrieben im Konkurrenzkampf unlautere Vorteile verschaffen kann.
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18. Februar 2010:
Coup in Brüssel: Europäische Wirtschaftsregierung
Niemand hat sie gewollt, niemand hat sie gewählt, doch nun ist sie beschlossen: Die europäische Wirtschaftsregierung. Sie wurde heute abend in Brüssel ausgerufen! In Anbetracht der Wirtschaftskrise verlieren Staaten ihre Entscheidungshoheit, weil die EU natürlich alles besser kann...
Deutschland und Frankreich haben ihren Streit über eine europäische Wirtschaftsregierung begraben. Das meldet die Nachrichtenagentur Reuters.
Demnach sollen nach einem Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Nicolas Sarkozy die EU-Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten künftig als Wirtschaftsregierung gelten, wenn sie sich bei der Umsetzung der neuen EU-Wachstumsstrategie abstimmen. Kein EU-Land sei gegen diesen Vorschlag gewesen, sagte Sarkozy am Donnerstag nach dem EU-Sondergipfel in Brüssel, bei dem allerdings die Schuldenkrise Griechenlands im Mittelpunkt stand. weiterlesen>
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18. Februar 2010:
DIE EUROPÄISCHE UNION IN DER KRISE
Der Euro ist wird immer schwächer, ein Währungswechsel immer wahrscheinlicher. Die Kosten der verfehlten EU-Währungspolitik werden natürlich die Steuerzahler leisten müssen. Ein Leserbriefschreiber wies auf eine schon im Vorjahr im ZDF ausgestrahlte Diskusion hin:
Diskussion mit Maybrit Illner im ZDF am 7. Mai 2009:
"Jeder für sich, keiner für alle - was nützt Europa in der Krise?"
Einige Fragen und Antworten:
Moderatorin Maybrit Illner: "...bei dem einen oder anderen EU-Land war auch schon von einem Staatsbankrott die Rede. Wie groß ist die Gefahr, dass ein Land "ausbricht" aus der EURO-Zone?"
Antwort von Jean Claude Juncker (Präsident der EURO Zone und Premierminister von Luxenburg):
"Wenn ein Land mit unübersichtlichen Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert wird, dann werden wir dieses Problem lösen, in europäischer Solidarität. Es wird im Übrigen aber nicht passieren, dass dieser Fall eintritt. Es wird kein Land pleite gehen."
Frage von Maybrit Illner: "Und es gibt einen Plan für den Fall, dass ein EU-Land kurz vor einer Pleite stünde?"
Antwort von Jean Claude Juncker: "Es wird an dem Tag, an dem die EURO-Zone einen Plan braucht, einen Plan geben. Wenn dieser Moment Morgen um 6 Uhr früh wäre, dann wäre dieser Plan da".
Anwort dazu von Günther Verheugen (damals EU-Kommissar): "Die Mittel dazu stehen auch dafür zur Verfügung"....
Anmerkung des Leserbriefschreibers: Mal abwarten, ob solche Aussagen noch "historisch" werden. Angesichts der angespannten Lage in Griechenland sind Bedenken und Zweifel an solchen Aussagen durchaus angebracht.
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13. Februar 2010:
Wirbel um das geheime EU-Projekt „Indect“: Das auf fünf Jahre ausgelegte „007-Programm“ soll nicht nur EU-Bürger mit Hilfe unbemannter Drohnen (!) ausspionieren, sondern kostet den Steuerzahler auch viele Millionen Euro. Doch: Solche „Roboter-Agenten“ dürfen per Gesetz gar nicht über Österreich fliegen.
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11. Februar 2010:
Mit aller Gewalt hält die EU an der Euro-Illusion festIn Griechenland soll ein EU-Kommissar die Haushaltsmacht übernehmen
von Karl Müller
Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider und Joachim Starbatty haben mit ihrer Euro-Klage (1998 als Buch unter dem Titel «Die Euro-Klage. Warum die Währungsunion scheitern muss», ISBN 3-499-22359-3) und ihrem Buch «Die Euro-Illusion. Ist Europa noch zu retten?» (2001 erschienen, ISBN3-499-23085-2) – wie viele andere auch – Recht behalten.
Die EU und insbesondere ihr Euro-Raum wurden mit der Einführung des Euro auf eine weitere Gleichschaltung in Richtung einer «offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb» (so die Formulierung in Artikel?119 und Artikel?120 des neuen «Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union», früher EG-Vertrag) verpflichtet. Keine anders gerichtete Wirtschaftsordnung beziehungsweise staatliche Ordnungs-, Wirtschafts- und Finanzpolitik soll mehr möglich sein.
Das war und ist eine radikale Abkehr von einer am Gemeinwohl und sozialstaatlichen Grundsätzen orientierten Politik und einer allen Bürgern eines Landes dienenden und geschützten Volkswirtschaft. Und es ist ein massiver Eingriff in die politische Gestaltungsfreiheit eines Landes.
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11. Februar 2010:
Der nächste Schritt in die Diktatur: Die EU Wirtschaftsregierung
Der neue ständige EU-Ratspräsident und Bilderberg-Marionette Herman Van Rompuy führt brav seine Befehle aus und hat für heute Donnerstag einen EU-Gipfel in Brüssel einberufen. Dort wird er das für ihn vorbereitete neue „Strategiepapier“ vorstellen. Darin wird zu einer zentralen !!!Wirtschaftsregierung!!! für die gesamte EU aufgerufen.
Künftig soll der Rat, dem Van Rompuy vorsteht, „spezifische Massnahmen“ für alle Euro-Länder beschliessen und überwachen. Das heisst, die einzelnen Länder werden nicht mehr eine eigene Wirtschaftspolitik mehr betreiben dürfen, sondern die übernimmt Brüssel für alle Länder. Dies sei nach Artikel 136 des Lissabon-Vertrages möglich.
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11. Februar 2010:
Ein "Aufschrei" über die nicht wahrheitsgemäße Information der Medien im Vorfeld der Volksabstimmung über das Beitrittverfassungsgesetz zur EU im Jahre 1994 und über viele anderes mehr:
Offenes Schreiben an den Verfassungsgerichtshof
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien
Mit den Bitten um Tätigwerden wegen des Verdachtes
augenscheinlich schwerwiegender Verfassungs- und
Strafrechtsverletzungen
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7. Februar 2010:
Der Eurozone in Gefahr (Salzburger Nachrichten)
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6. Februar 2010:
Marxisten unterwandern die Europäische Union
EU-Marxisten dringen ins britische Parlament vor, die britische Demokratie steht auf des Messers Schneide
Während britische Soldaten in Afghanistan sterben und verstümmelt werden und dabei angeblich ihre Familien und ihr Land vor „internationalen Terroristen“ schützen, sind genau dieselben Leute, welche das weltweite Terrorprogramm schufen, diejenigen, die Zuhause die Demokratie unterhöhlen. Marxisten sind ins britische Parlament und die EU vorgedrungen und bauen in Großbritannien und Europa eine Diktatur auf.
Lesen Sie mehr über Marxisten unterwandern die Europäische Union
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4. Februar 2010:
Von wegen Geheimarmee oder geheime Polizeieinsatzgruppen. Es gibt sie schon lange in der EU, nur wissen das die wenigsten. Die EU-Polizeitruppe gibt es längst – und sie hat weitreichende Befugnisse! Derzeit ist es eine schon 3000 Mann (!) starke europäische «Sondereingreiftruppe» unter dem zungenbrechenden Kürzel «Eurogendfor» (European Gendarmerie Force/Europäische Polizeitruppe). Das Kommando befindet sich im italienischen Vicenza, fernab von der EU-Zentrale! Ins Leben gerufen wurde die Truppe auf Initiative der früheren französischen Verteidigungsministerin Alliot-Marie, damit ausufernde Unruhen, wie sie in den französischen Städten immer wieder ausbrechen, künftig leichter unterdrückt werden können.
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29. Jänner 2010:
Die EU bringt Wohlstand und der Vertrag von Lissabon stärkt die Demokratie. Das behauptet die Propaganda. Hier die nackten Tatsachen über den "Wohlstand" in Österreich:
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28. Jänner 2010:
Seit der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist, sind die meisten Souveränitätsrechte der früher 27 selbständigen Nationen an das Politkommissariat in Brüssel abgegeben. Der Vertrag bestimmt, dass es keine Nationen und keine Nationalbürger mehr gibt, sondern nur noch Europa und europäische Bürger. Wir haben geglaubt, dass dies ein Fortschritt in Richtung Freiheit, Demokratie und Sicherheit sei.
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25. Jänner 2010:
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18. Jänner 2010:
Von Roman Herzog, Frits Boltkestein und Lüder Gerken
15. Januar 2010 In Kürze wird die neue Europäische Kommission ihr Amt antreten und den soeben in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag mit Leben füllen. Dies sollte für die Mitgliedstaaten und damit auch für die gesamte deutsche Politik Anlass und Grund sein, sich endlich in der erforderlichen Tiefe und mit der gebotenen Ernsthaftigkeit der EU-Politik zu widmen.
Denn es ist und bleibt ein Faktum: Mehr als achtzig Prozent der in Deutschland geltenden Rechtsakte werden heute in Brüssel beschlossen. Das hat jüngst erneut der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages belegt. Durch den Lissabon-Vertrag wird sich dieser Anteil sicher nicht verringern. weiterlesen
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15. Jänner 2010:
Brüssel will notfalls durch Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreichen, dass bei einem Verkauf von Sparkassen auch Privatbanken oder Finanzinvestoren einsteigen können und dabei den Namen «Sparkasse» behalten dürfen. § 40 des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG) schreibt aber vor, dass nur solche Unternehmen die Bezeichnung «Sparkasse» oder eine Bezeichnung, in der das Wort «Sparkasse» enthalten ist, führen dürfen, die auf Grund ihrer Satzung besondere Merkmale aufweisen. Dazu gehören insbesondere eine am Gemeinwohl orientierte Aufgabenstellung und eine Beschränkung der wesentlichen Geschäftstätigkeit auf den Wirtschaftsraum, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Ausserdem dürfen sich privatisierte Institute nur dann «Sparkasse» nennen, wenn sie den Jahresüberschuss gemeinnützig verwenden und die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.
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14. Jänner 2010:
Das Projekt «Staatsverschuldung»
Die Situation in der EU
von Karl Müller
Am 10. September 2009 schreckte die deutsche Wirtschaftszeitung «Handelsblatt» ihre Leser mit dem Titel «Explodierende Staatsverschuldung» auf. Einer nicht veröffentlichten Studie der EU-Kommission zufolge werde in einigen EU-Staaten die Staatsverschuldung infolge der Weltfinanzkrise bis 2020 enorm steigen. Für Grossbritannien wurde ein Anwachsen auf 180 % des Bruttoinlandproduktes (BIP) vorausgesagt. Noch Ende 2008 hatte die Verschuldung in Grossbritannien bei «nur» rund 50 % gelegen.
Auch in anderen EU-Ländern, so der Artikel, werde die Staatsverschuldung rasant ansteigen: in Frankreich zum Beispiel auf 125%, in Deutschland auf etwas mehr als 100% des BIP.
Zugleich dämpfte die Studie allzu euphorische Wachstumserwartungen: «Die EU werde auf absehbare Zeit mit Wachstumsraten von weniger als 1,0 % leben müssen.»
Sollte die Konjunktur anziehen, dann hätten die Staaten mit deutlich höheren Zinssätzen und deshalb auch höheren Zinsverpflichtungen zu rechnen. weiterlesen>>
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10. Jänner 2010:
Studie im Auftrag der Europaabgeordneten Sahra Wagenknecht, Mitglied in der PDS-Delegation in der Konföderalen Fraktion der
Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) im Europäischen Parlament.
Die Frage, wem die EU gehört, kann und muss auf verschiedenen Ebenen beantwortet werden. Zunächst einmal, und das entspricht dem gegenwärtigen Stand des Eindringens in diese Problematik, geht es um die Frage der Vermögenskonzentrationen, seit der europäische Integrationsprozess so richtig in Gang gekommen ist.[1]
Die Reichen sind immer reicher geworden und dafür gibt es eine Fülle von empirischen und statistischen Indizes, auch wenn sie bislang in keiner Weise zureichend systematisch erschlossen und analysiert worden sind und auch wenn hinsichtlich der Frage, was Eigentum – und sogar Geld - unter den heutigen Bedingungen ist, Klärung aussteht. [2] weiterlesen
Links: Telepolis Teil 1 + Teil 2
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27. Dezember 2009:
Die Subsidiarität ist ein Schutz der kleinen Einheiten. Mit dem EU-Vertrag von Lissabon wurde die Möglichkeit einer Klage gegen die Nichteinhaltung dieser wichtigen demokratischen Einrichtung eingeführt. Also eine gute Sache? Im Diskussionsblog mehr dazu...
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22. Dezember 2009:
DAS HERKUNFTSLAND- ODER ANERKENNUNGSPRINZIP:
Alle Waren- u. Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der EU erlaubt sind,müssen auch in Österreich zugelassen werden. Der Druck auf dem Arbeitsmarkt wird dadurch stärker. Dadurch wird die Zahl der Arbeitslosen und der Menschen, die in Not und Armut leben, weiter ansteigen.
Das Herkunftslandprinzip, das aus den „Grundfreiheiten“ der EU - des Binnenmarktes -, durch Textauslegung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hergeleitet wurde, hat verheerende Auswirkungen: Immer mehr Bauern und
Mittelstandsbetriebe müssen aufgeben, oder sind am Rande des Konkurses. Durch Standortwettbewerb, Kostendumping und dem Lohndumping machen einige Unternehmer kurzfristig enorme Gewinne, zu Lasten der Arbeitslosen und in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängte Menschen. Beispielsweise können polnische Unternehmen, mit englischer Rechtsordnung und ukrainischen Arbeitern - nach deren Arbeitsrecht - überall in der Europäischen Union tätig werden und die Löhne drücken. Die Unternehmensmitbestimmung kann man damit umgehen.
Diese EU-Politik kann kein Parlamentarier mehr einschätzen und
verantworten und ist gegen das Sozialprinzip.
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17. Dezember 2009:
Die EFTA als Alternative der Zunkunft für einen Ausweg aus dem Irrweg der Europäischen Union. Beitrag von Zeit-Fragen.
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4. Dezember 2009:
Willkommen in der EUROPÄISCHEN UNION!
Renate Zittmayr
Sollen wir in Zukunft nun auch so wie in der „Schuhfabrik“ in Indien produzieren um mit dem Freihandel mithalten zu können…?
Das Herkunftslandprinzip , vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Enddemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw.
Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen , vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen .
Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen.
Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich "einheitliche Grundsätze" der "gemeinsamen Handelspolitik" gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden. Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos.
Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird. Freihandel : Die Wirtschaftsordnung schützt es nach wie vor nicht vor dem Marktradikalismus des Binnenmarktprinzips, zumal die Finanzmärkte nicht vor der weltweit wirksamen Kapitalverkehrsfreiheit. Die Handelspolitik überlässt es weiterhin der ausschließlichen Zuständigkeit der Union, welche sich einseitig dem Freihandel verpflichtet.
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3. Dezember 2009:
Vor einigen Wochen sagten irische Bischöfe auf massiven Druck der EU, es gäbe keine ethischen Bedenken, den Lissabonner Vertrag nicht zu unterstützen. Ganz anders sagte einige Tage vor der Abstimmung in Irland, am 28. September, der Chef-Diplomat und Staatssekretär des Vatikans, Kardinal Tarcisio Bertone, in einem Kommentar in der tschechischen Zeitung «Czech Daily MF Dnes»: «Die einzelnen Länder Europas haben ihre eigene Identität. Die Europäische Union schreibt ihnen Gesetze und Ansichten vor, die mögen vielleicht nicht in ihre Traditionen und ihre Geschichte passen. Einige Länder leisten dagegen logischerweise Widerstand – zum Beispiel Irland […]. Die Kirche möchte Staaten darin ermutigen, Widerstand gegen diesen Prozess zu leisten.»
In einer am Vorabend der Abstimmung verbreiteten Presseerklärung Declan Ganleys, eines Gegners des Lissabonner Vertrags, wurde der Kommentar Kardinal Bertones wiedergegeben und befürwortet. Weiter hiess es in der Erklärung Ganleys: «Dieser Kommentar [Kardinal Bertones] sollte die Debatte darüber beenden, wie die Kirche diesen Vertrag interpretiert. Die Kampagne, Widerstand zu leisten gegen die Zentralisierung der Macht in Brüssel, wird vom offiziellen Sprecher des Papstes als ‹logisch› beschrieben, und das Sekretariat des Heiligen Stuhls hat gesagt, dass die Kirche Staaten ‹ermutigen› will, diesen Standpunkt zu vertreten.»
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2. Dezember 2009:
über das Inkrafttreten des Reform(Verfassungs)Vertrages von Lissabon in Zeit-Fragen:
1. Dezember 2009
Der von den meisten Medien und Politikern lang ersehnte EU-Vertrag von Lissabon tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Dieser Vertrag festigt den funktionalen Einheitsstaat EU und höhlt Österreichs Neutralität weiter aus. So soll das Bundesheer an Einsätzen der NATO-geführten Streitkräfte an "Missionen" zur Friedens- u. Konfliktbewältigung in Drittstaaten teilnehmen und aufrüsten.
Österreich als Sozialstaat wird es immer schwerer haben die marktliche Sozialwirtschaft gegen den neoliberalen Wirtschaftskurs des Lissabon-Vertrages durchzusetzen. Die EU-Staaten sind ein Teil der internationalen Wirtschaft, der Globalisierung also und stehen im Wettbewerb mit der ganzen Welt. Österreichs Verfassung steht hinter dieser EU-Verfassung zurück. Die Verfassung wurde - ohne Volksabstimmung - tiefgreifend verändert.
Neue Generalermächtigungen eröffnen der EU-Gesetzgebung die Möglichkeit - ohne Ratifikation des österreichischen Parlamentes - den Vertrag zu ändern, EU-Steuern einzuführen und sich alle Befugnisse, die sie noch nicht haben, selbst zu geben.
So gesehen ist der Vertrag natürlich wichtig und effizient, aber nicht demokratisch und verfassungswidrig. Eine EU-Politik der Starken zu Lasten der Schwachen wird hochgejubelt. So wird die Zahl der Arbeitslosen und diejenigen, die in sinnlosen Kursen "versauern", werden mehr werden und die sowie Arbeiter, Angestellten, das Kleingewerbe und der Mittelstand einen noch schwereren Stand haben.
Die Banken und sonstigen Glücksritter dürfen weiterhin im "Weltcasino" mitspielen - etwa 2 Billionen Euro werden jeden Tag virtuell um die Welt geschickt - die Allgemeinheit wird es schon wieder finanzieren. Die nächste Wirtschaftskrise ist garantiert.
Die "Grundfreiheiten" der EU dürfen nach dem Vertrag nicht eingeschränkt werden. Das sind natürlich Freiheiten des Marktes und nicht der Menschen. Österreich darf sich vor keiner Fehlentwicklung und keinem Irrweg der EU schützen.
Die Politiker repräsentieren nicht das Volk sondern werden durch die "Religion EU-Integration" gesteuert. Sie schränken in keiner Weise die an die EU übertragenen Hoheitsrechte ein, was aber unbedingt nötig wäre. So ist es keineswegs sicher, dass in Österreich gentechnisch verändertes Saatgut und Lebensmittel auch weiterhin verboten sein kann. Der Import von Gen-Soja wird ja sowieso nicht aufgehalten. Bereits etwa 600.000 Tonnen (!) werden jährlich importiert und verfüttert.
Menschen aus aller Welt suchen in Österreich Arbeit und belasten unser Sozialsystem. Die Kriminalität steigt weiter an.
Die EU-Gesetzgebung - unter den Richtlinien und Verordnungen müssen wir leben - ist weiterhin nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Das EU-Parlament stützt nur die Gesetzgebung und ist keine echte Legislative. Die Gewaltenteilung fehlt und es gibt - entgegen dem Vertragstext - keine EU-Bürgerinnen und Bürger, also kein gewähltes und verfasstes EU-Volk.
FLUGBLÄTTER ZUM VERTEILEN
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28. November 2009:
Friedensprojekt EU?
Ein Artikel in Zeitfragen, der viele Fragen aufwirft, die im Buch von Andreas Bracher " Europa im amerikanischen Weltsystem" Bruchstücke zu einer ungeschriebenen Geschichte des 20. Jahrhunderts. ISBN 3-907564-50-2, beantwortet werden.
Auszug aus dem Buch von Andreas Bracher:
(S 79) Es war von vornherein als voller Staat angelegt: mit einer Exekutivbehörde, einem Parlament und einem Gerichtshof. Von 1953 bis 1955 war Monnet der erste Präsident und Ziehvater dieser Behörde. Von Monnet stammte auch der Plan, mit dem Anfang der fünfziger Jahre eine gemeinsame europäische Armee geschaffen werden sollte - ein Plan, der allerdings 1954 im französischen Parlament abgelehnt wurde.
Jean Monnet ein Wall-Street Bankier mit Beziehungen zu höchsten anglo-amerikanischer Staatsspitzen und Cognac-Händler fädelt die Europäische Einigung ein.
Im Laufe der Zeit kristalisiert sich der Europäische Bundesstaat mit einer Politik ausgestattet, die Banken und Konzernen dient und den meisten Menschen schadet. Durch die vermehrte Armut und der Gefahr von ethnischen Konflikten wird die EU eher zum "Unfriedensprojekt".
Dazu ein Beitrag von Wolfgang Hingst.
Über dieses Thema im Diskussionsblog
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15. Nov. 2009:
Österreich darf für die Spitäler nicht mehr festlegen, dass sie mit heimischer Milch beliefert werden:
EU-Klage wegen heimischer Milch in Spitälern!
Weil die Landesspitäler heimische Milch beziehen, könnte nun die Europäische Union die Republik klagen. Der Grund: Eine angeblich europarechtswidrige Auftragsvergabe.
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14. November 2009:
Der Philosoph Rudolf Burger in der "Wiener-Zeitung":
"Die Finalität der EU heißt Lissabon".
Auszüge: Gerade Österreich aber wurde durch den Beitritt zur EU offener, demokratischer, indem bisher abgeschottete Bereiche geöffnet wurden.
Ja, das ist vollkommen richtig. Ich bin mir aber nicht sicher, ob man diese Durchlüftung, Öffnung, pauschal mit dem Begriff Demokratisierung gleichsetzen darf. Es war eine gesellschaftliche, wenn Sie so wollen auch moralische Durchlüftung. Aber was die formalen Strukturen betrifft, wurde lediglich die Realverfassung der geschriebenen Verfassung angenähert. So hat etwa die Sozialpartnerschaft sicher an Einfluss verloren. Aber formal werden natürlich Entscheidungen, indem sie von der nationalen auf die europäische Ebene verlagert werden, der demokratischen Kontrolle entzogen. Man sieht das ja derzeit an den Studentenprotesten: Die Einführung des dreistufigen Studiensystems kann von keinem nationalen Parlament mehr rückgängig gemacht werden.
Trotzdem scheint sich die demokratische Qualität der EU zu verbessern, immerhin gewinnt das europäische Parlament dank Lissabon an Mitspracherechten. Ist das nicht doch ein Quantensprung?
Als Physiker darf ich Sie daran erinnern, dass ein Quantensprung der kleinstmögliche Übergang zwischen zwei Energiezuständen ist. Natürlich muss man abwarten, wie sich das EU-Parlament weiterentwickelt, grundsätzlich ist ein Parlament aber eine Volksvertretung und es gibt schlicht kein europäisches Volk, das behaupte ich zumindest. Ich sehe das EU-Parlament eher als kontrollierenden Beirat, vor allem weil es ja keine legislativen Befugnisse hat. Gemünzt auf die EU-Institutionen sind sämtliche Begriffe der europäischen Staatslehre, angefangen bei der Gewaltenteilung, schief. Das Ganze ist sozusagen ein Montesquieu'scher Skandal.
Das gilt auch für Österreich, schließlich kontrolliert auch hier nicht das Parlament die Regierung, sondern ist dank der Mehrheit der Regierungsparteien verlängerter Arm derselben.
Völlig richtig, nur ist in Österreich dieser Zustand nicht – anders als in der EU – in der Verfassung formalisiert. Wir führen dieses Gespräch in einem sehr interessanten Moment der europäischen Entwicklung, wo die Finalität der EU neu aufgeworfen wird. Seit den Römischen Verträgen von 1957 geht es in die Richtung einer immer tieferen Integration. Die EU war von Anfang an so etwas wie ein institutionalisierter Komparativ: Immer mehr und immer tiefer, ohne zu sagen, was das Ziel dieses Integrationsprozesses ist. Gerade in dieser Offenheit lag meines Erachtens nach die Kraft der EU. Als aber Joschka Fischer 2000 seine berühmte Humboldt-Rede hielt, hat er aus einer gewissen Position die Katze aus dem Sack gelassen, als er das Ziel eines europäischen Bundesstaats nach deutschem Vorbild formulierte. Genau da wollen jedoch viele in der EU nicht mit. Das Scheitern des Verfassungsvertrages und der daran anschließende Versuch, mit dem Lissabon-Vertrag einiges davon zu retten, zeigt für mich, dass die Frage der Finalität nun beantwortet ist: Tiefer geht es nicht mehr. In fast allen Staaten lehnen die Bürger eine tiefere Integration ab.
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7. Nov. 2009
Der Artikel 23 e BV-G ist zahnlos und gibt Österreich keinen Rechtsschutz!
Lieber Hr. Prof. Hummer!
Wir Sie richtig schreiben, kann man von der Stellungsnahme aus aussen- u. integrationspolitischen Gründen absehen. Somit kann eine allfällige Stellungnahme etwa zum vereinfachten Änderungsverfahren - durch Beschluss des Europäischen Rates - auch nicht erfolgen. Weil nämlich klar ist, dass immer diese Gründe vorliegen werden, wenn vorher alle Regierungschefs einen Beschluss gefasst haben.
Ausserdem ist die österreichische repräsentative Demokratie zu einer Parteienoligarchie verkommen. Die Abgeordneten haben das abzusegnen, was die Regierung vorgibt und die Oposition kann zwar dagegenhalten, aber nichts wirklich ändern.
Die Meinung des Volkes in wichtigen Sachfragen können nicht durch Regierungen repräsentiert werden. Wo ist da die Subsidiarität? Mehr direkte Demokratie ist geboten.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat auch keinen Rechtsschutz gegeben.
Alle scheinen an einem EU-Integrationsstrang "Ohne Wenn und Aber" zu ziehen, auch wenn die Vertragsentwicklung schon längst den dogmatischen Rettungsanker "begrenzte Einzelermächtigung" schon längst ad absurdum geführt hat. Diese weiten Auslegungen und überraschenden Politiken - vorallem des EuGH kann kein Abgeordneter mehr voraussehen und verantworten.
Österreich braucht ein klares Zustimmungsgesetz zur Integration in die EU - unter Einhaltung des BV-G!
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7. Nov. 2009:
Vorratsdatenspeicherung:
Weil eine entsprechende Richtlinie aus dem Jahr 2006 noch nicht umgesetzt wurde, hatte die EU-Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof verklagt.
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5. Oktober 2009:
Die EU passt nicht zu Österreich und schon gar nicht zur Schweiz:
Die EU passt nicht zur SchweizDie Art und Weise, wie EU-Kommissare zu ihrem Amt kommen, mutet eine demokratiegewohnte Schweizerin schon sehr merkwürdig an. Wie in der Tagespresse zu lesen war, werden zurzeit sowohl in Deutschland wie auch in Österreich unbequeme Politiker nach Brüssel abgeschoben, und zwar nicht etwa auf einen untergeordneten Büroposten, wo sie nicht viel falsch machen können, sondern in die EU-Kommission. Besonders stossend ist, dass die Kommissare trotz ihrer Machtposition nicht vom jeweiligen nationalen Parlament gewählt, sondern nach einem nicht klar festgesetzten Procedere ernannt werden. Gemäss Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 26. Oktober betrachtet Frau Merkel die Ernennung des deutschen EU-Kommissars als Chefsache, das heisst, sie erteilt sich die Kompetenz dazu gleich selbst. In Österreich streiten sich die Koalitionsparteien herum und schliessen einen «Kuhhandel»: Ihr kriegt den EU-Kommissar-Posten und wir den Chef des ORF («Neue Zürcher Zeitung» vom 28. Oktober).
Diesem undemokratischen Klub wollen Sie beitreten, Herr Bundesrat Leuenberger? Und dann wollen Sie dem tumben Volk noch weismachen, die Schweiz könnte als EU-Mitglied «Europa mitgestalten». Vielleicht möchten Sie selbst gern EU-Kommissar werden? Wenn man liest, wie Politiker in anderen Staaten zu diesem Job kommen, läge dies durchaus im Bereich des Möglichen.
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Die EU-Propagandawalzezf. Die EU wird mehr und mehr ein Staatskoloss, und zwar einer, der staatsrechtlich schwer zuzuordnen ist. Sie hat mehr Ähnlichkeit mit einem spätmittelalterlichen Feudalstaat oder mit Saudi-Arabien als mit einer Demokratie. Herauszuschälen, wieviel zum autokratischen Wolf gehört und wieviel zum demokratischen Schafspelz darum herum, das ist Aufgabe der Staatsrechtler. Eine Aufgabe, der sie sich zu stellen haben. Hans-Peter Martin führt in seinem Buch «Die Europafalle» eingangs bereits kurz daran heran. Dass die ganze Täuschung dann mit Propaganda-Offensiven überdeckt wird, passt zum Wesen des Machtgebildes.
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5. Oktober 2009:
Die Freiheit der Menschen wird mit den Füßen getreten:
Straßburg - Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat sich in einem Grundsatzurteil gegen Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen gewandt.
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4. Okt. 2009:
Die EU-Verfassung von Lissabon ist bald in Kraft: Alle Regierungen haben unterschrieben. Die Völker durften - ausser die Iren - nicht darüber abstimmen. Die EU-Diktatur pur...
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21. Oktober 2009:
Für die EU ein Pro memoria: Die Staaten sind die «Herren der Verträge»«Worüber wollen Sie die Leute überhaupt abstimmen lassen?» Das antwortete am 28. Februar 2004 der damalige deutsche Aussenminister Joseph Fischer in einem Interview mit der «Berliner Zeitung». Die Frage war, was er gegen eine deutsche Volksabstimmung über den damals geplanten EU-Verfassungsvertrag einzuwenden habe. Fischer sah nicht einmal die Notwendigkeit, seinen Standpunkt sachlich zu begründen. weiterlesen
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20. Oktober 2009:
Die Europäische Union finanziert seit Jahresbeginn ein Forschungsprojekt, das all die bestehenden Überwachungstechnologien zu einem Instrument verbinden soll. "Indect" soll es möglich machen, dass alles gesehen und alles verfolgt werden kann. Insgsamt 14,86 Millionen Euro lässt sich die EU das auf fünf Jahre angelegte Projekt kosten. weiterlesen
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20. Oktober 2009:
Die EU zeigt ein grosses Ausmass an Machiavellismus
von Karl Müller
Noch vor knapp anderthalb Jahren, im Mai 2008, haben rund 55 Prozent der abstimmenden Iren nein zum Vertrag von Lissabon gesagt. Am 2. Oktober 2009 waren es nur noch rund 35 Prozent. Obwohl der Vertrag, über den die Iren – von oben verordnet – erneut abstimmen mussten, derselbe ist.
Dass so etwas möglich ist, hat sehr viel mit den Methoden der EU zu tun. Und dies muss am meisten Sorgen machen; denn die Methoden der EU haben ein grosses Ausmass an Machiavellismus erreicht.
Den Iren hat man gezielt das Rückgrat gebrochen. Bekannt ist, dass die Iren unter der Politik des grossen Geldes innerhalb EU-Europas mit am meisten zu leiden haben. Weniger bekannt ist, dass auch die religiöse Identität dieses Volkes massiv attackiert wurde. So stark, dass schon Anfang Juni 2009, Monate vor der Abstimmung, die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» im direkten Zusammenhang mit der Kampagne gegen die katholische Kirche in Irland unter dem Titel «Irland in Selbstzweifeln» das Fazit zog: «Die irischen Demoskopen sagen, das Ja zu Lissabon werde diesesmal sehr deutlich ausfallen.»
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20. Oktober 2009:
Unglaublich, da wurden beispielweise Gegner der EU-Vertragsentwicklung vom deutschen Martin Schulz in die Nähe der Nazis gerückt!
1. http://www.youtube.com/watch?v=uYPlDQwaN0c
2. http://www.youtube.com/watch?v=XEMZ3zy4xPg&feature=related
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17. Oktober 2009:
Europa muss auf dem Grundprinzip der Demokratie beharren
von Dr. Titine Kriesi
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14. Oktober 2009:
BK Faymann versprach den Österreichern eine Volksabstimmung, wenn sich der Vertrag von Lissabon ändern würde. Aber auf der anderen Seite schließt er jede Änderung aus. Ein richtiges "Wahlzuckerl" für die breite Masse. Eigentlich ein Skandal!
Kommissionschef Barroso pocht auf rasche Umsetzung des Vertrags von Lissabon - Faymann schließt jede Abänderung aus - Das tschechische Höchstgericht will in zwei Wochen eine Entscheidung treffen. weiterlesen
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13. Oktober 2009:
Die Werkstatt für Frieden & Solidarität fordert im Rundbrief 20/2009 richtigerweise den Austritt aus der Europäischen Union und erteilt den "Ewigreformierern" eine Absage:
EU-Reformvertrag/Irland: Mit der demokratiepolitischen Farce in Irland ist das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrag ein großes Stück näher gerückt. Damit stehen gerade jene, die bislang an die Reformierbarkeit der EU geglaubt haben, vor der Wahl: entweder weiter dem Phantasma einer “anderen” EU nachzulaufen, oder eine realpolitische Perspektive ins Auge zu fassen: Den Austritt aus dieser Union der Konzerne und Generäle. weiterlesen
Mit der demokratiepolitischen Farce in Irland ist das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrag ein großes Stück näher gerückt. Damit stehen gerade jene, die bislang an die Reformierbarkeit der EU geglaubt haben, vor der Wahl: entweder weiter dem Phantasma einer “anderen” EU nachzulaufen, oder eine realpolitische Perspektive ins Auge zu fassen: Den Austritt aus dieser Union der Konzerne und Generäle.- - -
5. Oktober 2009:
Europa hofft auf Vaclav Klaus
(Foto "Wiener Zeitung" / 5. Okt.2009)
Lieber Präsident!
Bitte halten Sie bis zu den Wahlen in England durch und verhindern Sie damit vielleicht die undemokratische EU-Verfassung. mehr - Petition unterschreiben
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5. Oktober 209:
AKTUELL. Die Finanzmarktkrise werden die so genannten "Kleinen" bezahlen können. Dazu ein Artikel über Hintergründe der Wirtschaftordnung der Europäischen Union:
Das Unrecht der internationalen Wirtschaft
Die Politik der Welthandelsorganisation hat das Sozialdumping ermöglicht
zf. Die Kapitalverkehrsfreiheit aus der Sicht des Rechts: ein Unrechtssystem, das nicht nur jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, sondern die Grundprinzipien demokratischer, rechtsstaatlicher und freier Gemeinwesen zerstört. Die weltweite Kapitalverkehrsfreiheit entmachtet Staaten, entbindet die Wirtschaft ihrer ethischen Verpflichtungen und führt zwangsweise zu Krisen, wie wir sie heute haben. Gerade diese Kapitalverkehrsfreiheit, die vor allem auf Drängen der mächtigen Staaten über die EU und die WTO eingeführt wurde, scheint heute, da es auf Grund der Finanzkrise in allen Staatshaushalten an Kapital fehlt, zum Stolperstein der eigenen Machtpolitik zu werden. Doch anstatt über die eigenen Fehler nachzudenken und notwendige Korrekturen in den betroffenen Ländern einzuleiten, versucht gerade Deutschland, auf kleinere Staaten wie die Schweiz und Luxemburg, die die Krise offensichtlich viel besser bewältigen, loszugehen. Im folgenden werden die Zusammenhänge zwischen der Finanzkrise und der Kapitalverkehrsfreiheit ausführlich dargelegt.
Dazu passend: Währungsunion und Weltwirtschaft (Festschrift für Wilhelm Hankel) hier
Kritik an der EU - hier
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4. Oktober 2009:
Die irische Propaganda und Desinformation hat gesiegt: Im zweiten Anlauf haben die Iren sich offenbar mit deutlicher Mehrheit für den EU-Reformvertrag entschieden.
Das darf aber nicht das Ende von Demokratie, Freiheit und Gleichheit der Menschen in Europa sein!
Der Vertrag von Lissabon ist eine den Bevölkerungen aufgezwungende Verfassung. Die übertragenen grenzenlos weiten Ermächtigungen und Befugnisse sind von den nationalen Parlamentariern nicht mehr voraussehbar. Diese unüberschaubare EU-Politik können Sie daher nicht mehr verantworten.
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3. Oktober 2009:
Durch die Urteile des EuGH wird entgegen den Verträgen das Herkunftslandprinzip von der EU vorgeschrieben.
Die Durchsetzung der neoliberalen Grundfreiheiten des Binnenmarkts gegenüber sozialer Grundrechte und sozialer Schutzstandards für ArbeitnehmerInnen sind das Leitprinzip.
Im Cartesio-Urteil stehe deshalb in einer Linie mit den Urteilen Laval, Viking Line, Rüffert und Luxemburg und verschärfe die neoliberale Schieflage der Europäischen Union:
„Der Staat ist der Hüter der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung. Der Wettbewerb braucht Augenmaß und soziale Verantwortung. Das sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Sie gelten bei uns, aber das reicht nicht. Diese Prinzipien müssen weltweit beachtet werden. Erst das wird die Welt aus dieser Krise führen. Die Welt ist dabei, diese Lektion zu lernen.
Und das ist die Chance, die in dieser Krise steckt, die Chance für internationale Regeln, die sich an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft orientieren. Ich werde nicht locker lassen, bis wir solche Regeln erreicht haben.“ So redete Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Neujahrsansprache. Schaut man auf die Entwicklung in der Europäischen Union, wird jedoch die soziale Marktwirtschaft mehr und mehr abgebaut. Vorreiter ist dabei der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wir haben auf den NachDenkSeiten schon mehrfach kritisiert, wie dieses Gericht nationale Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten den wirtschaftsliberalen Verträgen der Europäischen Union unterordnet und soziale Standards aushebelt. Christine Wicht schildert dies am Beispiel des jüngsten Urteils über die Sitzverlagerung des ungarischen Unternehmens Cartesio nach Italien.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Dezember 2008 im Fall des ungarischen Unternehmens Cartesio, das seinen Firmensitz nach Italien verlegen und zugleich den ungarischen Rechtsstatus aufrechterhalten wollte, war von Unternehmen mit Spannung erwartet worden. Das ungarische Handelsregistergericht wies diesen Antrag mit der Begründung zurück, dass das ungarische Recht ungarischen Gesellschaften nicht erlaube, ihren operativen Geschäftssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen. Cartesio müsse zunächst in Ungarn aufgelöst und anschließend nach italienischem Recht neu gegründet werden. Cartesio legte unter Hinweis auf Art. 43, 48 EG-Vertrag (Niederlassungsfreiheit) Berufung beim Regionalgericht ein und regte eine Vorlage zum EuGH an. Das Berufungsgericht kam der Anregung nach, worauf sich der Europäische Gerichtshof mit der Angelegenheit befasste und im Dezember ein Urteil sprach.
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Irische Argumente gegen den Vertrag von Lissabon
Karl Albrecht Schachtschneider
Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 ersetzt den durch Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004. Der Staatspräsident Frankreichs und die Regierung der Niederlande haben keine erneute Volksabstimmung eingeleitet und mißachten damit die ablehnenden Voten ihrer Völker. Der Vertrag von Lissabon unterscheidet sich nur marginal von dem Verfassungsvertrag. Er ändert den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der nunmehr Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißen soll. Der Vertrag von Lissabon spricht nicht mehr von einer „Verfassung für Europa“, obwohl er eine solche Verfassung bleibt, er schreibt nicht mehr Symbole der Union fest, wie die Hymne, die Flagge, den Euro, obwohl die Symbole praktiziert werden, und er versteckt den Vorrang des Unionsrechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten in der 17. Erklärung, obwohl dieser Vorrang ständige Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union ist. weiterlesen
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Dublin, 21. September 2009
von
Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider
1. Vertragsablehnung des Iren
Der Vertrag von Lissabon unterscheidet sich nur marginal von dem Verfassungsvertrag. Er spricht nicht mehr von einer „Verfassung für Europa“, obwohl er eine solche Verfassung bleibt, er schreibt nicht mehr Symbole der Union fest, wie die Hymne, die Flagge, den Euro, obwohl die Symbole praktiziert werden, und er versteckt den Vorrang des Unionsrechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten in der 17. Erklärung, obwohl dieser Vorrang ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist.
Das Irische Volk hat den Vertrag in der Volksabstimmung vom 12. Juni 2008 abgelehnt. Damit ist der Vertrag gescheitert. In Deutschland mußte vor der Ratifikation das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsklagen von mir und anderen entscheiden. Es hat die Zustimmung des Parlaments in Deutschland (Bundestag und Bundesrat) zum Vertrag von Lissabon nur „nach Maßgabe der Gründe“ des Urteils vom 30. Juni 2009 akzeptiert. Der Vertrag ist durch die Vorbehalte des deutschen Urteils wesentlich verändert.
Der erneute Volksentscheid über den Vertrag von Lissabon ist rechtswidrig, weil eine Volksabstimmung nicht nur deshalb wiederholt werden darf, weil die Regierung auf Druck der Vertragspartner ihr Ergebnis nicht akzeptiert. Das Volk hat die Hoheit, anders formuliert: ist der Souverän, nicht die Regierung, nicht das Parlament. Alle freiheitlich und rechtlich gesinnten Menschen in Europa sind entsetzt, daß Irland zu einer Wiederholung der Abstimmung gezwungen wird. Schon deswegen sollten alle Iren mit No stimmen. weiterlesen
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Hallo Jürgen morgen soll der EU-Reformvertrag durch den BP Horst Köhler abgesegnet werden. Wie siehst du diese Entwicklung?
Jürgen Elsässer:
Ein gewaltiger Schritt hin zur Auflösung der Nationalstaaten in einem undemokratischen Imperium: dem Heiligen Römischen Reich europäischer Nation.
Jürgen Elsässer:
Vaclav Klaus, der tschechische Präsident, hat gesagt, er unterschreibt den L-V nicht, auch wenn die Iren Ja sagen sollten. Es wird also nicht unmittelbar juristisch brenzlig, aber durchaus politisch – siehe oben.
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21. September 2009:
Pressemitteilung
Angesichts der fahrlässig oberflächlichen Behandlung der Lissabon Begleitgesetze im Deutschen Bundestag hat Prof. Dr. Dr. Dieter Spethmann nach sorgfältigem Abwägen mit heutigem Datum gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon Vertrag sowie sämtliche Begleitgesetze Verfassungsbeschwerde erhoben.
Er wendet sich zum einen gegen die unzureichende gesetzliche Ausgestaltung der Integrationsverantwortung des Bundestages. Zum anderen wehrt er sich gegen jedwede Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, die es unterlässt, im Wege eines völkerrechtlichen Vorbehalts die Geltung des BVerfG-Urteils vom 30.6.2009 gegenüber der EU sicherzustellen. Nur so könne auf Dauer die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung sichergestellt werden. weiterlesen
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Der irische Lissabon-Gegner und Vizepräsident der R. Sin Feín, Des Dalton erklärt im derStandard.at- Interview , warum er für ein zweites Nein kämpft:
Des Dalton: Die Ja-Kampagne versucht das Lissabon-Referendum als Abstimmung über eine Fortsetzung der EU-Mitgliedschaft darzustellen, was es natürlich nicht ist, weil die bisherigen Verträge in jedem Fall gültig bleiben. Den erhaltenen Subventionen stehen aber die Kosten des Beitritts für Irland gegenüber, zum Beispiel die Zerstörung der irischen Fischerei und die Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Tausende Bauern haben seit dem Beitritt 1973 ihr Land verloren. Wenn man über die Nutzen redet, muss man auch die negativen Konsequenzen erwähnen.
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Auf dieser Netzseite wird versucht, die einzelnen EU-Themenbereiche näher zu beleuchten. Jeder ist eingeladen mitzumachen und Kommentare dazu zu schreiben.
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Information in englischer Sprache über die undemokratische Vertragsentwicklung der Europäischen Union:
von Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
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von Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
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FLUGBLATT zur Lage der Iren vor der Volksabstimmung über den EU-Vertrag von Lissabon: SEITE 1 + 2
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Der Lissabon-Vertrag – ein Trojanisches Pferd
In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt «EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen, den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit. Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt. weiterlesen
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Der Vortrag von Prof. Schachtschneider am 10. September in Wien :
Der "Lissabon-Vertrag" vor der Entscheidung in Irland
Rede von Des Dalton, Vizepräsident von Republican Sinn Féin , zur Abstimmung über den Lissabon-Vertrag/EU-Verfassung, gehalten am 8. September 2009 in Wien (Österreich): hier
Karl Shachtschneider is coming to Ireland to support the campaign for a No Vote at the invitation of Republican Sinn Féin. He will address a pub lic meeting in Wynn's Hotel, Middle Abbey St Dublin, on Monday September 21 at 7.30pm and in the Imperial Hotel, Eyre Square Galway on Tuesday September 22 at 8.00pm.
Prof. Schachtschneider wird in Dublin (Irland) zweimal über die Lage der Iren vor der entscheidenden Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon referieren: Am 21. 9. 2009 um 19.30 im Imperial Hotel und am 22. 9. 2009 um 20.00 Uhr im Eyre Square Galway. Nähere Auskünfte an:
irish-solidarity@gmx.net
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Interview mit Univ. Prof. Schachtschneider mit Des Dalton in Wien
Fotos von der Veranstaltung "Lissabon-Vertrag vor der Entscheidung in Irland"
am 8. Sept. 2009 im Kolpinghaus Alsergrund:


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EFTA als Alternative zum EU-ReformvertragDie Europäische Freihandelszone EFTA wurde in den sechziger Jahren gegründet, um Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, eine Zunahme der Produktivität, Finanzstabilität und eine konstante Verbesserung des Lebensstandards zu erzielen.Erreicht werden sollte dies durch den Abbau von Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Heute gibt es vier verbleibende Mitgliedsstaaten: die Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein; die anderen Länder sind der EU beigetreten. weiterlesen
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16. September 2009:
Solidaritätsmahnwache für die Iren vor dem Wiener Parlament.
Wien-Konkret berichtet:
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15. Sept. 2009:
"Demokratie" a´la EU: Die Bevölkerung hat solange abzustimmen, bis das von den Eliten gewünschte Ergebnis rauskommt. Niemand kennt das besser als die Menschen Irland, die auch über den Nizza-Vertrag zwei Mal abstimmen mussten. Jetzt wiederholt sich diese undemokratische Vorgehensweise beim Lissabon-Vertrag. Univ. Prof. Schachtschneider, Ordinarius für Öffentlichen Recht aus Nürnberg, der die Verfassungsbeschwerden in Deutschland und in Österreich verfasste, referierte anläßlich einer Veranstaltung in Wien mit dem Thema: "'Der "Lissabon-Vertrag" vor der Entscheidung in Irland":
Auszüge der Rede von Prof. Schachtschneider:
Irland anerkennt die Familie als natürliche und grundlegende Grundeinheit der Gesellschaft und als eine moralische Einrichtung mit unveräußerlichen unverjährbaren Rechten vor und über allen positiven Gesetzen. Also religiös, ja, von Gott eingesetzt. Die Ehe, also hat einen religiösen Status. Der Staat garantiert den Schutz der Familie, ihren Aufbau, ihr Ansehen als notwendige Grundlage der sozialen Ordnung als unentbehrlich für dass Wohl von Volk und Staat.
Der Staat anerkennt insbesondere, dass die Frau dem Staat ihr Leben in der häuslichen Gemeinschaft eine Stütze verleiht, ohne die das allgemeine Wohl nicht erlangt werden kann und wird sich darum auch bemühen, sicherzustellen, dass Mütter nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, zum Schaden ihrer häuslichen Pflichten Arbeit aufzunehmen.
Der Staat verpflichtet sich, die Institution der Ehe, auf die sich die Familie gründet, mit besonderer Sorgfalt zu bewahren und sie vor Angriffen zu beschützen. Es kommt noch dazu wenn man geschieden ist, also im Ausland geschieden ist, in Irland nur heiraten kann, wenn der geschiedene Partner im Ausland gestorben ist.
Das ist die irische Verfassung und ich finde, die Iren bestimmen ihre Verfassung ganz alleine.
Aber eins ist doch völlig klar, dass das ganze europäische Recht, das kann ich jetzt nicht im einzelnen vortragen, das ganze Sozialrecht, nur eins im Sinn hat, die Frauen zur Arbeit zu zwingen, ja, mit toller Ideologie.
Weil man dann nämlich zwei Arbeiter hat, einer der normalerweise träge arbeitet, nämlich die Männer und eine die bienenfleissig arbeitet, nämlich die Frauen, wenn man zwei hat für den gleichen Lohn.
Denn das Einkommen von Mann und Frau heutzutage reicht gerade mal aus, um eine kleine Familie zu ernähren.
Entgegen den Menschenrechten, wo in allen Menschenrechten steht, dass die Entlohnung so sein muss, dass der Arbeitnehmer, damit ist der Mann damals gemeint gewesen, gilt heute noch, sich und seine Familie angemessen ernähren kann und erhalten kann. Die Löhne sind heute schlicht und einfach für die meisten Menschen menschenrechtswidrig. In Thüringen in Deutschland bekommen 61% der Beschäftigten zusätzlich Hartz IV, also Sozialhilfeleistungen.
Ganz kurz noch: die Steuerregelung ist eigentlich so, da soll ja den Iren vorbehalten sein ihre Zuständigkeit, das sagt überhaupt nichts.
Die Union kann sich mit Eigenmitteln ausstatten und neue Formen der Eigenmittel erfinden, hier muss Irland auch zustimmen, das geht nur einstimmig, das ist damit gemeint, dass Irland die Steuerhoheit behält, das ist nichts.
Ich will jetzt nicht gross eingehen auf die militärische Neutralität, die steht ohnehin in den Verträgen drin, auch für Österreich. Das ist im einzelnen prekär, das im einzelnen vorzutragen ist jetzt ein bisschen problematisch, aber im Grossen und Ganzen besteht auch nach dem Vertrag von Lissabon die Neutralität im militärischen Bereich, soweit die überhaupt noch lebbar ist.
Ich will das aus Zeitgründen nicht vertiefen im Augenblick, also es wird den Iren nichts zugestanden, gar nichts, es ist reine Augenwischerei.
Und die Kommissionsfrage, dass auch Irland einen Kommissar haben muss, wie jeder Mitgliedsstaat, ist in diesem Text überhaupt nicht drin. Das ist ein Nebenbeschluss, dessen Rechtsstatus mehr als fragwürdig ist. Man sagt ja, die staats- und Regierungschefs können sowieso eine neue Zahl von Kommisssionsnamen bestimmen. Zweifelhaft, und darunter könnte man das subsummieren,
Ein Videoausschnitt der Rede von Des Dalton am 8. Sept. 2009 in Wien:
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13. Sept. 2009:
In der "Wiener Zeitung" vom 9. September 2009 kann man lesen:
Gentechnik: EU lenkt ein
Landwirtschaftsminister Berlakovich freut sich über die Aussage von Kommissionspräsident José Manuel Barroso: "Man solle den Nationalstaaten die Freiheit der Entscheidung lassen, ob sie in ihrem Hoheitsgebiet gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen möchten oder nicht".
Aber: Barroso macht in seinem Arbeitsprogramm aber klar, das er nicht grundsätzlich von der Zulassung von Genmais und Co. abrücken will, und kündigt ein einheitliches Zulassungsverfahren auf wissenschaftlicher Grundlage an, um GVO für den Import sowie als Futter- und Lebensmittel weiter in den Verkehr bringen zu können. Ausserdem wird kein Wort über die Tatsache verloren, dass jährlich fast schon 600 000 Tonnen (!) Gen-Soja verfüttert werden und wir über das "Wiener Schnitzel" oder andere Produkte den "Genfraß" schon längst konsumieren (müssen).
Auch wenn sich alle einig sind, dass man in Österreich des Gentech-Verbot aufrechterhalten wird, muss man dieses Vorhaben auch gesetzlich absichern. Es muss das Zustimmungsgesetz zum Beitritt Österreich zur EU derart abgeändert werden, dass Österreich sich nur in die EU integrieren möchte, unter der Voraussetzung kein GMO-Saatgut verwenden zu müssen. Dasselbe sollte in Bezug auf andere wichtige Prinzipien und Bausteine der Bundesverfassung geschehen. (Neutralität, Rechtstaat, Bundesstaat, Sozialstaat, Demokratie)
Kürzlich wurde mit knapper Mehrheit in einer Abstimmung der EU-Kommission für die Beibehaltung des österreichischen (und ungarischen) Anbauverbots einer Gensorte entschieden. Aber es ist überhaupt nicht sicher, ob die nächste Abstimmung nicht anders ausfällt (Chronologie der Ereignisse).
Was würde aber passieren, wenn ein Landwirt seine "EU-Grundfreiheiten" gerichtlich durchsetzen will und den Instanzenweg geht? Der Europäische Gerichtshof hat das in den EU-Verträgen stehende "Bestimmungslandsprinzip" schon längst in ein "Herkunftslandprinzip" umgewandelt. Das heißt, dass beispielsweise ein Ware, die in Spanien erlaubt ist, auch in Österreich in den Regalen stehen muss. Gilt das nicht auch für GMO-Saatgut? Der EuGH würde sicher dem Kläger Recht geben und Österreichs Anbauverbot würde kippen.
Die ESFA hat ja die Genmaissorte MON 810 schon als unbedenklich eingestuft...
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Das Bundesverfassungsgericht benutzte in seinem Urteil schöne Worte und formulierte schöne Texte. Es forderte ein neues Begleitgesetz. Das ist inzwischen durch und in der Praxis geht der Weg zum EU-Staat "Vereinigte Staaten von Europa weiter". Das will man nicht zugeben, weil man dann die Bevölkerungen fragen müsste.
Wie lange will man leugnen, dass die EU längst ein Bundesstaat ist?
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) übte im Bundesrat ungewöhnlich massive Kritik am Karlsruher Lissabon- Urteil. Die Gerichtsentscheidung sei «zu traditionell» und beruhe auf «überholtem Denken». «Das Europa der offenen Grenzen ist längst weiter», sagte Rüttgers. Er sprach sich für die Vereinten Staaten von Europa als politisches Ziel aus. Der ganze Artikel
RA Dr. Peter Gauweiler, der mit der von Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider verfassten Klage, das Urteil herbeiführte ist im Gegensatz zu dem Staatsrechtslehrer Schachtschneider sehr zufrieden mit dem Urteil, so in einem Radiointerview.
Mat könnte den Eindruck gewinnen, dass Dr. Gauweiler - der ja Prof. Schachtschneider seine eigene Klage nicht vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten ließ und Prof. Murswiek den Vorzug gab, aus welchen Gründen auch immer, für die undemokratische EU-Entwicklung gewonnen werden konnte.
Prof. Murswiek sprach wichtige Klagepunkte bei der mündlichen Verhandlung gar nicht an. Das Urteil wird hochgejubelt, obwohl der Europäische Gerichtshof mehr oder weniger im Maastricht-Urteil schon ähnlich Vorbehalte der Integration Deutschlands in die EU festhielt.
In der Praxis hat das Bundesverfassungsgericht nie eine "ausbrechenden Rechtsakt" feststellen können und eine Entscheidung des EuGH angegriffen.
Prof. Schachtschneider, der die Klage natürlich ohne Dr. Gauweiler verfasste und sie auch unter seinem Namen beim Bundesverfassungsgericht einreichte, bezeichnete es als sehr großen Fehler, dass er Dr. P. Gauweiler vertraute.
DIESES URTEIL IST "SCHALL UND RAUCH" UND RETTET NICHT DIE DEMOKRATIE, so Prof. Schachtschneider.
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Klageschrift der FPÖ gegen den Vertrag von Lissabon, vom März 2010
Klage von Prof. Schachtschneider
Kapitel Verteidigungs(Militär)hoheit
EU-Reformvertrag: Das verschweigt die Regierung
Nigel Farage
RAUS aus EURATOM startete Volksbegehren:Austritt aus Euroatom
Unterstützungserklärung zum Herunterladen
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Wie Östereich Mitglied der Europäischen Union wurde: Föhn (Markus Wilhelm). Mausefalle EU...
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Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider
Ordinarius für Öffentliches Recht :
Video: Pressekonferenz zur Einbringung einer österreichischen Verfassungsklage gegen die EU-Verträge von Lissabon am 23.10.2008; Autor der Verfassungsklage Univ. Prof. Dr. Karl Schachtschneider. Dauer 21 Minuten; 120 MB
Mit freundlicher Genehmigung vom Stadtmagazin Wien-konkret.at
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Ein vereintes Europa muß der Verfassung der Menschheit des Menschen, der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit im Sinne des Weltrechtsprinzips des Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genügen. Es muß ein europäisches Europa sein.
Ein solches ist durch die Einheit des demokratischen, des rechtsstaatlichen, des sozialen und des nationalen Prinzips gekennzeichnet. Ein vereintes Europa kann um der Freiheit willen nur eine Republik der Republiken sein. Nur wirklich föderalisiert kann es dem demokratischen Prinzip genügen und dadurch Rechts- und Sozialstaatlichkeit wahren. Durch Verträge Rechtsverhältnisse unter den europäischen Nachbarn zu begründen ist um des Friedens willen Pflicht. Aber die Verträge müssen die Prinzipien des Rechts wahren, die uns die Aufklärung lehrt.
Die Europäische Union braucht neue Verträge. Die Besten der Völker, von den Menschen gewählt, nicht von der Parteienoligarchie entsandt, müssen ein Vertragswerk erarbeiten, dem jedes einzelne Volk zuzustimmen vermag, das ein Europa der Völker durch die Menschen und für die Menschen schafft, die in einem solchen Gemeinwesen Bürger seien können. >Prof.Dr.K.A. Schachtschneider
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Das Fundament des Rechtsstaates ist die Würde des Menschen, die durch die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ihre Wirklichkeit findet.
Eine Gemeinschaft ist brüderlich, solidarisch, der Rechtsstaat folglich notwendig Sozialstaat. Die Republik ist die Staatsform von Menschen, die in Würde miteinander leben, also die Staatsform der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Notwendigkeit der Wirklichkeit von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ist der existentielle Staat (die Rechtsgemeinschaft), dessen Wissensbildung um der politischen Freiheit willen demokratisch sein muss.
Keinesfalls darf Österreich seine unabänderlichen Kernprinzipien der Freiheit verbunden mit Gleichheit und Brüderlichkeit und damit der Demokratie, des Rechtsstaates, des Sozialstaates und auch den Bundesstaates aufgeben.
Diese haben aber durch die Integration Österreichs in die Europäische Union ihre Substanz in einem Maße verloren, das mit den unabänderlichen Prinzipien Österreichs unvereinbar ist. Der Vertrag von Lissabon verstärkt diesen Verlust der Kernverfassung.
(Karl Albrecht Schachtschneider)
Interview mit Prof. Schachtscheider
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